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KFZ-Zulassungsstelle

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Kraftfahrzeug - Verkauf melden

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie die Zulassungsbehörde schnellst möglich darüber informieren.
Sie sind auch nach dem Verkauf noch bei der Zulassungsbehörde als Halterin oder Halter eingetragen. Dies gilt so lange, bis Ihr Fahrzeug abgemeldet oder auf eine andere Person umgeschrieben wurde. Erst dann enden auch Ihre Pflichten als Halterin oder Halter.

Tipp: Melden Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf ab. Dies gilt vor allem, wenn Sie es ins Ausland verkaufen. So schützen Sie sich am besten vor einer drohenden Weiterzahlung der Kfz-Steuer und etwaigen Ansprüchen aus Ihrer Kfz-Versicherung.

Verfahrensablauf

Sie müssen der zuständigen Zulassungsbehörde den Fahrzeugverkauf unverzüglich schriftlich oder persönlich mitteilen.
Geben Sie dabei den Namen und die Anschrift der Person an, die das Fahrzeug erworben hat.
Die Anzeige muss auch die Bestätigung enthalten, dass Sie die erforderlichen Unterlagen an die Käuferin oder den Käufer übergeben haben.
Viele Zulassungsbehörden bieten Ihnen im Internet ein Anzeigeformular zum Herunterladen an.

Hinweis: Lassen Sie sich die Identität der Person, die Ihr Fahrzeug kauft, nachweisen.
Verwenden Sie am besten einen „Kaufvertrag für ein gebrauchtes Fahrzeug“, den viele Dienstleister kostenlos im Internet anbieten.
Legen Sie diesen möglichst vollständig ausg
efüllt der Zulassungsbehörde vor.

Unabhängig von der Mitteilung an die Kfz-Zulassungsbehörde sollten Sie eine Kopie des Kaufvertrages an Ihre Versicherungsgesellschaft schicken, um den Verkauf anzuzeigen und den Versicherungsvertrag zeitnah zu beenden, wenn Ihr Fahrzeug abgemeldet oder umgeschrieben wurde.

Erforderliche Unterlagen

Kaufvertrag oder mindestens eine Empfangsbestätigung mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift der Käuferin oder des Käufers über die Aushändigung der Fahrzeugunterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • gegebenenfalls amtliche Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • gegebenenfalls letzter Prüfbericht über die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU)

Was Sie benötigen, wenn Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden und was das kostet, erfahren Sie unter „Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)“.

Frist/Dauer

sofort

Kosten

keine

Freigabevermerk

Stand: 16.08.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

Die Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat.

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Voraussetzungen

Sie haben Ihr Auto verkauft.

Zuständig

Ordnung, Recht und Fahrzeugwesen
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 235
Fax: 07051 795 235
E-Mail oder Kontaktformular
Allgemeine Öffnungszeit
Mo
08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di
08:00 - 12:00 Uhr
Mi
08:00 - 12:00 Uhr
Do
08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr