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KFZ-Zulassungsstelle

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Umweltplakette/Feinstaubplakette kaufen

Allgemeine Informationen

Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung.
Fahrzeuge, die wegen ihres hohen Schadstoffausstoßes keine der jeweiligen Umweltzone entsprechende Umweltplakette bekommen, dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Umweltplakette kaufen. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, in Baden-Württemberg die grüne Plakette, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

In Stuttgart gibt es weitergehende Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge bis Euro 4/IV in der Umweltzone und Diesel-Fahrzeuge bis Euro 5/V in der kleinen Zone, welche den Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen umfasst.

Voraussetzungen

Um eine rote, gelbe oder grüne Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

Verfahrensablauf

Einige Stadt- und Landkreise, zum Beispiel Stuttgart und Freiburg, stellen Onlinedienste zur Verfügung.
Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen.

Sie bezahlen durch

  • Lastschrift,
  • Überweisung oder
  • Kreditkarte. 

Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.

Erforderliche Unterlagen

Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)

Kosten

je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00

Freigabevermerk

20.06.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

Ausgabestellen für Plaketten sind:

  • die Kfz-Zulassungsbehörden
    • Stadtkreis: die Stadtverwaltung
    • Landkreis: das Landratsamt
  • die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, beispielsweise AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, GTS oder technische Prüfstellen

Frist/Dauer

Keine

Sonstiges

Keine

Zuständig

Ordnung, Recht und Fahrzeugwesen
Vogteistraße 42- 46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 235
Fax: 07051 795 235
E-Mail oder Kontaktformular
Allgemeine Öffnungszeit
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