Hygienebelehrung
„Belehrungen“ nach § 43 Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Lebensmittelbereich
Wenn Sie im Lebensmittelgewerbe arbeiten möchten, benötigen Sie eine Bescheinigung über eine "Hygienebelehrung“. Hinter dem Wort „Belehrung“ steckt ein etwa 60- bis 90-minütiger Unterricht über das Verhalten im Umgang mit Lebensmitteln. Die Bescheinigung darf am ersten Arbeitstag nicht älter als 3 Monate sein.
Die Kosten betragen 30,00 Euro (Schüler, Studierende und Auszubildende 15,00 Euro).
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle zwei Jahre eine "Arbeitgeberbelehrung" durchzuführen und diese zu dokumentieren.