Amtsärztlicher Dienst
Die Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes begutachten unparteiisch und weisungsfrei, hauptsächlich im Auftrag von anderen Behörden und Gerichten.
Informationen zur amtsärztlichen Untersuchung bei Prüfungsunfähigkeit enthält das Dokument (s. rechte Spalte).
Informationen zu Reisen mit Betäubungsmitteln und medizinischem Cannabis:
!!! Für die Beglaubigung durch das Gesundheitsamt vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin (Tel. 07051/160-931 oder -932) !!!
Zum vereinbarten Termin bringen Sie bitte mit:
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Ausweisdokument
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das vom Arzt ausgefüllte und unterschriebene Formular (für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich!)
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das Originalrezept (ersatzweise eine von der Arztpraxis oder Apotheke mit Stempel und Unterschrift versehene Kopie des Rezepts).
Die Beglaubigung durch das Gesundheitsamt ist gebührenpflichtig und beträgt aktuell pro Bescheinigung 17 €.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben Reisen mit Betäubungsmitteln.
