Badewasser (Hallen- und Freibäder)
Die Schwimmbäder werden von uns regelmäßig auf ihre Wasserqualität überprüft. Sollten diese nicht den Anforderungen entsprechen, ordnen wir die notwendigen Maßnahmen an, um hier eine Gesundheitsgefahr durch den Badebetrieb auszuschließen. Auf das Infektionsschutzgesetz wird hingewiesen.
Um den reibungslosen Betrieb eines Bades zu gewährleisten ist der Betreiber in der Pflicht, kontinuierliche Reinigungsmaßnahmen und hygienerelevante Untersuchungen über zugelassene Labore (siehe Dokument Untersuchungsstellen Trinkwasser Baden-Württemberg) durchzuführen. Dies ist vorgegeben in den Umweltbundesamt (UBA)-Richtlinien für den Badebetrieb sowie in der DIN 19643 1-4. (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.)