Kooperation "Kindergarten - Verein"
Zuschussfähig sind alle Kooperationsmaßnahmen zwischen Vereinen und Kindergärten, die über die Dauer eines Kindergartenjahres regelmäßig und zuverlässig (mindestens 30 Bewegungseinheiten á 45 Minuten) angeboten werden.
Ein Tandem aus Übungsleiter des Sportvereins und einer Erziehungskraft der Kindereinrichtung führt die Bewegungseinheiten gemeinsam durch. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Baden-Württembergischen Landessportbundes e.V.