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EU-Schulfruchtprogramm

Ziel des EU-Schulfruchtprogramm ist es, Kinder möglichst früh an eine gesunde Ernährung heranzuführen und den Obst- und Gemüseverzehr zu erhöhen.

Jährlich entfallen bis zu 2,5 Millionen Euro auf das Land Baden-Württemberg. Aus den Mitteln der EU können 50 Prozent der Kosten (ohne MwSt.) für die Belieferung von Schulen und vorschulischen Einrichtungen mit frischem Obst und Gemüse gedeckt werden. Engere Zielgruppe des Programms sind Kinder in Kindertageseinrichtungen und anderen vorschulischen Einrichtungen, in Grundschulen sowie in Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung (sog. Brennpunktschulen).

Schulen und vorschulische Einrichtungen können am Programm teilnehmen, wenn sie die Kofinanzierung der EU-Beihilfe selbst, durch den Schulträger oder durch sonstige Dritte (z. B. Eltern, Fördervereine, Sponsoren) aufbringen können.