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Landratsamt Haus C Welle

Genehmigungen im ÖPNV

Bei der gewerblichen Beförderung von Personen mit Taxen, Mietwagen und Omnibussen ist eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) notwendig. Diese Genehmigung kann prinzipiell jeder erlangen, sie ist aber nach dem Gesetz an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Voraussetzungen:

  • Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs
  • Zuverlässigkeit des Antragstellers;
  • Fachliche Eignung des Antragstellers

Gesetzliche Grundlagen

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Linien- und Berufsverkehr

Gelegenheitsverkehr

08.01.2015 

Kontakt

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Michael Stierle
Mobilität und ÖPNV
Abteilungsleiter
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75365 Calw
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Fax: 07051 795 360
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