Untere Waffenbehörde
Die Untere Waffenbehörde bei der Abteilung Forstbetrieb und Jagd ist Ihr Ansprechpartner in waffenrechtlichen Angelegenheiten für Jäger, Sportschützen, Altwaffenbesitzer oder Erben.
Zudem führt die Waffenbehörde bei den ca. 1600 Waffenbesitzern im Kreis Aufbewahrungskontrollen durch, bei denen überprüft wird ob die Waffen und die Munition ordnungsgemäß verschlossen sind.
Bei Fragen rund um die Themen Waffenbesitzkarte und Aufbewahrung beraten wir Sie gerne.
*** Waffen- und sprengstoffrechtliche Unterlagen bitte wenn möglich postalisch einreichen. Termine nur nach vorheriger Anmeldung***
Die Großen Kreisstädte Calw und Nagold unterhalten für ihre Einwohner eigene Waffenbehörden.
Waffen
Selbstauskunft Waffenaufbewahrung
Kleiner Waffenschein [Aufgrund der Zuverlässigkeitsüberprüfung beim kleinen Waffenschein kann die Bearbeitungszeit bis zu drei Monate dauern]
Antrag Kleiner Waffenschein (PDF, 252 kB)
Merkblatt kleiner Waffenschein
Sprengstoff
Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (gewerblich)
Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen