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Landratsamt Haus C Welle

Aufschüttungen und Abgrabungen

Aufschüttungen und Abgrabungen von Gelände gelten als bauliche Anlagen im Sinne des § 2 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO).
Dabei sind die Vorschriften des Naturschutzrechtes, des Wasserrechtes, des Bodenschutzes und des Abfallrechtes zu beachten.
Aufschüttungen auf landwirtschaftlichen Flächen sind möglich, wenn der Boden verbessert oder die Bewirtschaftung erleichtert wird.

Kontakt

Gudrun Mutschler
Landwirtschaft und Naturschutz
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 961
Fax: 07051 795 705
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