Direkt zu:
Landratsamt Haus C Welle

Grundstücksverkehr und Landpachtgesetz

Werden landwirtschaftlich nutzbare Grundstücke veräußert, das heißt verkauft oder verschenkt, werden die notariellen Verträge der unteren Landwirtschaftsbehörde zur Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz vorgelegt. Dabei wird geprüft, ob die Veräußerung die agrarstrukturellen Verhältnisse verschlechtert. In bestimmten Fällen kann die Erteilung der Genehmigung auch mit einer Auflage verbunden werden. Veräußerungen von Grundstücken unter einem Hektar sind genehmigungsfrei, sofern sie als Ganzes veräußert werden.
Die Bestimmungen des Landpachtrechtes sind ähnlich, wobei dort andere Freigrenzen gelten.

Kontakt

Olaf Höger-Martin
Landwirtschaft und Naturschutz
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 972
Fax: 07051 795 972
E-Mail oder Kontaktformular
Johanna Kempf
Landwirtschaft und Naturschutz
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 955
Fax: 07051 795 955
E-Mail oder Kontaktformular