Kompensationsverzeichnis und Ökokonto
Die Verzeichnisse nach der Kompensationsverzeichnis-Verordnung des Landes Baden-Württemberg werden von den unteren Naturschutzbehörden geführt. Sie bestehen aus zwei Abteilungen: Im eigentlichen Kompensationsverzeichnis werden naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufgelistet, die im Rahmen von Genehmigungen festgesetzt wurden; das Ökokonto enthält vereinbarte Kompensationsmaßnahmen, die im Vorgriff auf künftige Eingriffsvorhaben umgesetzt werden.
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