Direkt zu:
Landratsamt Haus C Welle

Förderangebote des Naturschutzes

Landschaftserhaltungsrichtlinie

Die Erhaltung und Pflege der heimischen Landschaft hat im Landkreis Calw hat einen besonders hohen Stellenwert. Seit über 20 Jahren unterstützt der Landkreis Calw die Erhaltung und Pflege der heimischen Landschaft. Der Landkreis Calw gewährt aufgrund der vom Kreistag beschlossenen Landschaftserhaltungsrichtlinie (LER) landwirtschaftlichen Betrieben ein Landschafts- und Weidegeld für die Haltung von Rinder, Schafen und anderen Raufutterverwertern. Das Gesamtfördervolumen liegt bei ca. 130.000 Euro.

Landschaftserhaltungsrichtlinie

Landschaftspflegerichtlinie

Das Land gewährt für Maßnahmen der Biotop- und Landschaftspflege, der Biotopgestaltung und des Artenschutzes Zuwendungen. Die Zuwendungen dienen der Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen der Tier- und Pflanzenwelt unter besonderer Berücksichtigung gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Arten, sowie der Sicherung der Landschaft in ihrer Vielfalt und ihrem Erholungswert. Die Untere Naturschutzbehörde stellt aufgrund der beantragten Maßnahmen jährlich ein Landschaftspflege-Programm auf. Antragsformulare sind bei der Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz erhältlich. Zuwendungen können kommunale Träger, Verbände, Vereine, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie private Grundstückseigentümer oder –besitzer erhalten.

Landschaftspflegerichtlinie

Kontakt

Kati Sevke-Masur
Landwirtschaft und Naturschutz
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 848
Fax: 07051 795 848
E-Mail oder Kontaktformular