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Landratsamt Haus C Welle

Kampfhunde - Gefährliche Hunde

Anträge zur Verhaltensprüfung sind bei den Gemeinden als Ortspolizeibehörde zu stellen, wenn Sie im Besitz eines Hundes der folgenden Rassen sind:

  • Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • sowie Kreuzungen dieser Rassen

Bei Hunden dieser Rassen wird in Baden-Württemberg zunächst angenommen, dass es Kampfhunde sind. Diese Vermutung der Kampfhundeeigenschaft kann widerlegt werden, indem der jeweilige Hund eine Verhaltensprüfung besteht.

Auch Hunde der folgenden Rassen können bei aggressivem Verhalten Kampfhunde sein:

  • Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastin Espanol
  • Mastin Napoletano
  • Mastiff
  • Tosa Ino.

Für Maßnahmen wie Leinenzwang und Maulkorbzwang im Zusammenhang mit Kampfhunden oder gefährlichen Hunden sind die Gemeinden zuständig.

Wesenstest:

Damit ein Hund nicht als Kampfhund eingestuft werden muss, ist die Verhaltensprüfung auch Wesenstest abzulegen und zu bestehen.
Die Durchführung der Wesenstests wird vom Landratsamt Calw, Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst, durchgeführt. Der Antrag auf Teilnahme des Wesenstests erfolgt über die Gemeinde. Die Gebühr für diesen Test beträgt 160,00 Euro.

 

 

Kontakt

Andrea Schwämmle
Verbraucherschutz und Veterinärdienst
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 245
Fax: 07051 795 245
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