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Landratsamt Haus C Welle

Makler, Darlehensvermittler, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter

Änderung der Zuständigkeit ab 01.03.2019

Seit dem 01.03.2019 ist für alle Verfahren des § 34c GewO die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald zuständig. Bitte wenden Sie sich in allen Angelegenheiten an die IHK Telefon: 07231/ 201-0, Fax: 07231/ 201-158, E-Mail: service@pforzheim.ihk.de; www.nordschwarzwald.ihk24.de.

 

Verlust der Maklererlaubnis

Was ist beim Verlust der Maklererlaubnis § 34c GewO zu beachten?

Der Verlust der Maklererlaubnis ist mit der entsprechenden Verlustanzeige zu melden.

Da diese Verlustanzeige nicht als Ersatz der Maklererlaubnis nach § 34c GewO gilt, müssen Sie zusätzlich eine beglaubigte Abschrift bzw. Zweitschrift beantragen. Dieser Antrag ist formlos zu stellen und wir benötigen zusätzlich eine Kopie des Personalausweises.

Alternativ kann Ihnen auch eine Bescheinigung ausgestellt werden aus der hervorgeht, dass Sie zu einem bestimmten Tag eine Maklererlaubnis erhalten haben. Diese Alternativbescheinigung ist nur eine Bescheinigung und ersetzt die eigentliche Erlaubnis nicht.

Gebühren:
Für beide Varianten fallen entsprechende Verwaltungsgebühren an, die sich nach dem Verwaltungsaufwand richten. Der Gebührenrahmen beträgt 50,00 Euro bis 250,00 Euro.

Kontakt

Carina Kömpf
Verbraucherschutz und Veterinärdienst
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 241
Fax: 07051 795 241
E-Mail oder Kontaktformular

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