Direkt zu:
Landratsamt Haus C Welle

Verfahrensfreie Vorhaben

Eine Baugenehmigung ist nicht für alle baulichen Anlagen erforderlich. In der Landesbauordnung (LBO) ist in § 50 und in dessen Anhang festgelegt, welche Vorhaben verfahrensfrei sind. Für diese Vorhaben ist also weder eine Baugenehmigung, das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren noch die Durchführung eines Kenntnisgabeverfahrens notwendig.

Bitte beachten Sie aber, dass auch bei verfahrensfreien Vorhaben das geltende Baurecht einzuhalten ist. Dies betrifft neben den Abstandsvorschriften (§§ 5 und 6 der LBO) insbesondere Regelungen, die die Gemeinden durch Bauleitpläne (d.h. Bebauungspläne oder Baulinienpläne) oder sonstige örtliche Bauvorschriften erlassen haben. Bei Ihrer Gemeindeverwaltung wird man Ihnen Auskunft geben können, ob für das betreffende Grundstück solche Regelungen bestehen.

Sollte das von Ihnen geplante Vorhaben von solchen Regelungen abweichen, so ist ein Antrag auf Befreiung/Ausnahme von der verletzten Regelung bei der unteren Baurechtsbehörde - Landratsamt Calw, Abt. Bauordnung zu stellen.

Hier nun die verfahrensfreien Vorhaben:

§ 50 LBO Verfahrensfreie Vorhaben

(1) Die Errichtung der Anlagen und Einrichtungen, die im Anhang aufgeführt sind, ist verfahrensfrei.
 Anhang zu § 50 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)

(2) Die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei, wenn
1. für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen gelten als für die bisherige Nutzung oder
2. durch die neue Nutzung zusätzlicher Wohnraum in Wohngebäuden nach Gebäudeklasse 1 bis 3 im Innenbereich geschaffen wird.

(3) Der Abbruch ist verfahrensfrei bei
1. Anlagen nach Absatz 1,
2. freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3,
3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.

(4) Instandhaltungsarbeiten sind verfahrensfrei.

(5) Verfahrensfreie Vorhaben müssen ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. § 57 findet entsprechende Anwendung.

 

Kontakt

Lena Sehmsdorf
Bauordnung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 361
Fax: 07051 795 361
E-Mail oder Kontaktformular
Kerstin Schmid
Bauordnung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 364
Fax: 07051 795 364
E-Mail oder Kontaktformular
Anka König
Bauordnung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 610
Fax: 07051 795 378
E-Mail oder Kontaktformular
Diana Bross
Bauordnung
stellvertretende Abteilungsleiterin
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 349
Fax: 07051 795 349
E-Mail oder Kontaktformular
Regina Mayer
Bauordnung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 370
Fax: 07051 795 924
E-Mail oder Kontaktformular