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Förderung von Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes im Wald

Dem Land Baden-Württemberg ist der Naturschutz im Wald in einer multifunktionalen Waldwirtschaft ein großes Anliegen. Kommunal- und Privatwälder nehmen im Land zwei Drittel der Waldfläche ein. Mit der neuen Förderrichtlinie soll ein starker naturschutzfachlicher Impuls in diesen Wäldern gesetzt werden.

Waldnaturschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die auf Freiwilligkeit und ökonomischem Ausgleich basiert und auf die Bewahrung einer hohen Arten- und Lebensraumvielfalt abzielt. Daher wurden neue Fördermaßnahmen erarbeitet und der Mehraufwand beziehungswiese der Minderertrag in attraktive Förderpauschalen übersetzt. Die wichtigsten für die Wälder im Kreis Calw werden hier vorgestellt.

Die Erhaltung und Entwicklung von Altbäumen soll dicke, lebende Bäume langfristig erhalten. Diese besonderen Bäume müssen einen Mindestdurchmesser auf Brusthöhe oder eine Sonderstruktur oder die Besiedlung mit einer Waldzielart nach FFH Richtlinien aufweisen. Von Waldbesitzenden kann dabei eine Zweckbindungsfrist von 10 oder 20 Jahren gewählt werden.

Bei der Erhaltung und Entwicklung von Habitatbaumgruppen (HBG) werden keine Einzelbäume sondern ganze Baumgruppen gefördert. Diese Baumgruppe umfasst mindestens 7 Bäume, von denen mindestens einer den Mindestdurchmesser braucht und mindestens einer eine Sonderstruktur oder die Besiedlung mit einer Waldzielart. Die anderen Bäume müssen einen Mindestdurchmesser von 30 cm aufweisen. Für jeden weiteren Baum werden zusätzliche Fördermittel ausbezahlt. Für eine HBG werden maximal 15 Bäume gefördert.

In der Tabelle ist ein Überblick zu verschiedenen Baumartengruppen dargestellt.

Baumartengruppe

Baumartengruppierung

Durchmesser

1,3 m über dem Boden

10 Jahre, € je Baum

20 Jahre, € je Baum

HBG 20 Jahre

ab 8. Baum

Eiche

>80 cm

200 €

550 €

3700 €

518 €

Rotbuche, Hartlaubholz, Weißtanne

>65 cm

130 €

360

2650 €

371 €

Fichte, Kiefer, Lärche

>60 cm

140 €

330 €

2500 €

350 €

Weichlaubholz, Wildobst

>40 cm

70 €

200 €

2150 €

301 €

Als Sonderstrukturen werden beispielsweise Baumhöhlen, ein freiliegender Holzkörper, besondere Wuchsformen oder das Auftreten von Pilzkonsolen angerechnet. In HBGs zählen auch stehende Totholzbäume über 40 cm Durchmesser als Bäume mit Sonderstruktur.

Die Erhaltung und Entwicklung strukturierter Waldinnen und Waldaußenränder unterstützt die Waldbesitzenden um diese hochwertigen, vielfältigen Lebensräume mit hohem landschaftsästhetischem Wert zu schaffen und zu sichern. Diese Waldränder sollen so entwickelt werden dass eine Krautzone, ein Bereich mit Sträuchern und ein Bereich mit wuchsschwachen Bäumen entsteht und erhalten bleibt. Auf einer Mindestlänge von 150 m und einer durchschnittlichen Mindesttiefe von 15 m bei Waldaußenrändern, 10 m bei Waldinnenrändern wird dann auf eine forstliche Produktion weitgehend verzichtet. In den Waldrändern sind regelmäßige, wechselnde Mäharbeiten in der Krautzone und Pflegeeingriffe in der Strauchzone und bei den Traufbäumen, in Absprache mit der Forstbehörde, notwendig. Für 100 m Waldinnenrand wird eine Pauschale von 800 € für den Zeitraum von 10 Jahren, bei Waldaußenrändern 2600 € für 20 Jahre gewährt. Hinweise zur Pflege und Gestaltung von Waldaußenrändern wurden in Zusammenarbeit zwischen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt und der Universität Freiburg erstellt.

Bei allen Fördermaßnahmen die über 20 Jahre angelegt sind erfolgt die Auszahlung zur Hälfte nach der Bewilligung, die andere Hälfte im elften Jahr des Förderzeitraums.

Bei der Erhaltung und Entwicklung von Auerhuhn-Lebensräumen wird nicht nur dem Auerwild, sondern auch weiteren an offene und lichte Waldstrukturen gebundenen Arten, geholfen. Dabei sollen Jungbestände oder Durchforstungsbestände aufgelichtet werden und in einigen Bereichen Freiflächen entstehen. Notwendig ist eine fachliche Begleitung durch die Forstbehörde. Tiefbeastete Bäume und Mischbaumarten sollen erhalten werden. Die Zuwendung beträgt für Jungbestände 1000 € je ha, für Durchforstungsbestände 500 € je ha und für Lücken 3000 € ja ha. Auch für das Freiräumen der Flächen vom Schlagabraum können bis zu 300 € je ha ausbezahlt werden.  

Gefördert  wird auch die Neuanlage, Erweiterung und Pflege von Waldbiotopen und Lebensstätten. Orientierung bietet die Waldbiotopkartierung, Beratung liefern die untere Forstbehörde und die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt. Die Projektförderung erfolgt anteilsmäßig anhand der nachgewiesenen Aufwendungen.

Eine Beratung zu den Waldnaturschutzmaßnahmen vor Ort, erhalten die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer durch die Revierleiterinnen und Revierleiter des Landkreis Calw.

 

Fragen rund um die neuen Fördermöglichkeiten oder Unterstützung bei der Antragstellung gibt es beim Fördersachbearbeiter Harald Nüßle unter der Telefonnummer 07051 160-688 oder per E-Mail an Harald.Nuessle@kreis-calw.de.