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Privatwald

Die Aufgaben der Beratung und Betreuung nimmt die Abteilung Forstbetrieb und Jagd durch die Revierleitungen wahr.

Fragen zum Holzverkauf beantwortet ausschließlich das Team des Kommunalen Holzverkaufs.

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt hat im Oktober einen neuen

Borkenkäfer Newsletter für den Nordschwarzwaldveröffentlicht.

Beratung

Die Beratungen sind vor allem als Anleitung zur Selbsthilfe zu verstehen und umfassen die fachliche Aus- und Fortbildung für die Waldbesitzer. Ziel ist es, eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung des Privatwaldes zu gewährleisten.
In Einzelgesprächen oder Informationsveranstaltungen werden häufig folgende Themen behandelt:
  • Waldbauliche Fragestellungen, z.B. zur Pflanzung oder Pflegemaßnahmen
  • Forsttechnik, geeignete Arbeitsverfahren, Unfallverhütung
  • Fragen des Waldschutzes, z.B. Borkenkäfergefahr und integrierter Forstschutz

Die Beratung ist ein kostenloses Angebot.

Betreuung

Die Betreuung des Privatwaldes durch die Abteilung Forstbetrieb und Jagd ist kostenpflichtig, weil sie überwiegend Maßnahmen betrifft, die im betrieblichen Interesse des Waldbesitzers liegen.
Die Betreuung umfasst:
  • Forsttechnische Betriebsleitung in Form von Betriebsgutachten (Forsteinrichtung) und jährlichen Betriebsplänen
  • Arbeitsleistungen des Revierdienstes (Holzauszeichnen, Holzaufnahme, Anleitung und Überwachung von Holzeinschlagsunternehmern, usw.)

Die Betreuung muss aus kartellrechtlichen Gründen zu Gestehungskosten erfolgen. Diese wiederum wird durch das Land gefördert. Für die Privatwaldbesitzer im Kreis Calw kommt aufgrund der Größe und Struktur ganz überwiegend die fallweise Betreuung in Frage. Das Verfahren wird im Privatwaldflyer und einem Erklärvideo erläutert.

Bitte nehmen Sie für eine Beratung oder Betreuung in Ihrem Wald Kontakt mit Ihrem Revierleiter oder Ihrer Revierleiterin auf.

Informationen zur neuen Privatwaldbetreuung und -förderung finden Sie auch auf der Förderhomepage des MLR. Dort sind auch die Links zu den acht Erklärvideos auf YouTube.

 

Forstliche Förderung im Privatwald

Die Förderrichtlinie des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wurde zum 13.07.2020 überarbeitet und in den Bereichen Vertragsnaturschutz im Wald, Förderung der Schutz- und Erholungsfunktionen und den Extremwetterereignissen im Wald und deren Folgeschäden erweitert. Zum 01.01.2022 fand eine Überarbeitung und Verbesserung der Förderunterlagen statt. Den Waldbesitzenden werden jetzt Merkblätter zu verschiedenen Fördermaßnahmen bereitgestellt. Außerdem sind im Förderantrag weitere Links und Hinweise enthalten.

Tip für Antragsteller: Die Förderunterlagen müssen abgespeichert werden. Nur so funktionieren die Verlinkungen und Berechnungen. Leider ist ein reibungsloser Ablauf auch nicht bei allen PDF-Readern gegeben.

Bewährt hat sich die unkomplizierte Unterstützung bei der Förderantragstellung durch das Landratsamt Calw. Wer also Wald im Landkreis Calw besitzt, darf sich gerne für eine Beratung zur Förderung und für die Antragstellung direkt an Harald Nüßle, Tel. 07051 160 675 wenden.

Nur bei Maßnahmen zur Aufarbeitung und waldschutzwirksamen Bearbeitung von Schadholz kann die Antragstellung nach den Arbeiten erfolgen. Wichtig aber: Soll für die Aufarbeitung von Schadhölzern eine Förderung beantragt werden, muss dies vor Beginn der Arbeiten bei der unteren Forstbehörde oder dem zuständigen Forstrevier angezeigt werden. Hierzu reicht eine E-Mail an Harald.Nuessle@kreis-calw.de. Neben Angaben zum Waldbesitzer, dem Ort des Maßnahmenvollzugs mit Gemarkung und Flurstückangaben sollten darin auch die geplanten Maßnahmen wie Aufarbeitung von Schadholz, Transport in Nass-/Trockenlager, Entrindung von Schadholz, Hacken von Schadholz oder die Lagerung in Nasslagern sowie die geschätzte Menge des anfallenden Holzes angegeben werden. Neu ab dem 01.01.2022 ist, dass auch die Suche und Dokumentation von Borkenkäferschäden vor Beginn bei Harald Nüßle formlos gemeldet werden muss.

Weitere Informationen zur neuen Förderung der Nachhaltigen Waldwirtschaft v. 13.07.2020 sowie Antragsformulare zu Teil A - D und G sowie zu Teil E gibt es im Förderwegweiser des MLR. 

Darin enthalten:

  • Teil A - Förderung der Erstaufforstung
  • Teil B - Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung
  • Teil C - Förderung von Gemeinschaftswäldern und forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
  • Teil D - Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur
  • Teil E - Vertragsnaturschutz im Wald
  • Teil G - Förderung der Schutz- und Erholungsfunktionen im Wald  

Wesentlich erweitert wurde die Unterstützung der Waldbesitzer im Zusammenhang mit Extremwetterereignissen. Diese Neuerungen der forstlichen Förderung in Zeiten von Dürre, Stürmen und Borkenkäfer werden von der Landesforstverwaltung erläutert.

Wichtig und neu ist, dass Mittel aus dem Teil F auch rückwirkend zum 01.01.2020 beantragt werden können. Die Wiederaufforstung kann für Freiflächen ab den Jahren 2018 gefördert werden.

In einer Pressemitteilung informierte das Landratsamt 2020 über die wichtigsten Neuerungen der forstlichen Förderung im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Schadholz. Dieses Förderprogramm läuft von 2020 bis 2023. 

Im Herbst 2020 wurde erstmals ein Sammelförderantrag durch das Landratsamt Calw gestellt. Dadurch konnten auch Waldbesitzende, die den Mindestförderbetrag von 250 € nicht erreichten, Fördergelder erhalten. Der nächste Sammelantrag wird im Herbst 2022 gestellt werden.

Für den Sammelantrag zur Schadholzaufarbeitung werden Waldbesitzerinnen und Waldbsitzer, die ihr Schadholz mit Unterstützung der Revierleiter des Kreises aufgearbeitet haben, angeschrieben. Für sie liegen die meisten Antragsunterlagen für eine Teilnahme am Sammelantrag bereits vor. 

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die ihr Holz selbt vermarktet haben, müssen die Holzmengen durch geeignete Belegunterlagen nachweisen. Auf einer Holzliste sollte erkennbar sein, dass das Holz aus den Jahren ab 2020 stammt und was die Nutzungsursache war. Am besten wird zusätzlich eine Rechnungskopie über den Holzverkauf eingereicht. Auch eine Karte, auf der die Schadflächen markiert sind, ist notwendig. Alles zusammen, mit den Kontaktdaten, insbesondere Tel.-Nr. und E-Mail-Adresse für Rückfragen ans LRA, Abt. Forstbetrieb und Jagd. 

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die über der Förderschwelle von 250 € liegen, können einen eigenen Förderantrag stellen.

Gerne unterstützt sie Harald Nüßle, Tel. 07051 160 675, Harald.Nuessle@kreis-calw.de .

Eine weitere Pressemitteilung beschreibt die Neuerungen der forstlichen Förderung für die Wiederbewaldung von Schadflächen. In einer kompakten Übersicht sind die Rahmenbedingungen und Fördersätze für neue Waldbestände nach Schadereignissen und zur Pflege von jungen Beständen dargestellt. Eine Beratung rund um die Wiederbewaldung vor Ort, erhalten die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer durch die Revierleiter des Landkreis Calw. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt bietet Baumarten-Steckbriefe für ein breites Spektrum an möglichen Baumarten. Fragen rund um die Förderung richten Sie an Harald Nüßle.

Auch zu den Neuerungen der forstlichen Förderung im Waldnaturschutz für den Kommunal- und Privatwald gibt ein Überblick zu den wichtigsten Fördermaßnahmen auskunft. Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer im Kreis Calw sind dabei die Fördermöglichkeiten von einzelnen Altbäumen und Habitatbäumen, Fördermöglichkeiten von ganzen Baumgruppen von Alt- und Habitatbäumen, Fördermöglichkeiten von Waldinnen und Waldaußenrändern oder die Fördermöglichkeiten für Auerhuhn-Lebensräume von Bedeutung. Hier sind auch die Rahmenbedingungen und Fördergelder hinterlegt. Auch die Landesforstverwaltung bietet Informationen zu den Neuerungen der Förderung im Waldnaturschutz für den Kommunal- und Privatwald.

Kontakt

Harald Nüßle
Forstbetrieb und Jagd
Privatwald und forstliche Förderung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 675
Fax: 07051 795 675
E-Mail oder Kontaktformular

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