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Landratsamt Haus C Welle

Brennholz

Brennholz und Flächenlose werden nur an Personen abgegeben, die den Umgang mit der Motorsäge beherrschen. Als Nachweis dafür wird die erfolgreiche Teilnahme an einem 2-tägigen Motorsägenlehrgang verlangt. Diesen können Sie u.a. am forstlichen Stützpunkt in Calmbach erlangen.

Die Arbeit mit der Motorsäge ist eine sehr gefährliche Arbeit. Beim Aufarbeiten von Brennholz und Flächenlosen beachten Sie deshalb bitte folgende Maßnahmen zu Ihrer eigenen Sicherheit:

Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. Ebenso gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Merkblatt-Flächenlose-und-Brennholz (PDF, 159 kB)

Brennholz

Wenn Sie als privater Endverbraucher an Brennholz frei Waldstraße interessiert sind, wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständigen Förster:innen. Wir haben nur Brennholz lang (Stammholz) im Angebot, für ofenfertiges Scheitholz wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Baumarkt oder Brennholz-Vertrieb. 

Flächenlose

In abgeschlossenen Hieben werden Nachhiebsreste zum Teil als Flächenlose verkauft. Brennholzkunden haben so die Möglichkeit nicht verarbeitetes Kronenmaterial, Ablängen, etc. für den eigenen Bedarf aufzuarbeiten. In den Forstrevieren ist die Anzahl der Flächenlose jedoch beschränkt. Diese werden entweder über Versteigerungen oder freihändig durch die örtlichen Förster:innen vergeben. Über Selbstwerbung findet aktuell keine Vermarktung statt.

Gewerbliche Käufer wenden sich bitte an das Holzverkaufs-Team