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Bauen im Grundwasser

Nach den wasserrechtlichen Bestimmungen und wasserwirtschaftlichen Grundsätzen müssen vermeidbare Beeinträchtigungen der Gewässer unterbleiben. Dies bedingt, dass bauliche Anlagen im Grundwasser und Grundwasserwechselbereich wasserundurchlässig und auftriebssicher hergestellt werden und ein ständiges Absenken, Umleiten und Ableiten von Grundwasser, z.B. über Dränagen nicht erfolgt.

Während der Bauzeit ist eine temporäre Wasserhaltung oft unvermeidbar, für diese Benutzungen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die temporäre Wasserhaltung während der Bauzeit muss in der Regel folgende Unterlagen umfassen:

1.Formloses Antragsschreiben auf wasserrechtliche Erlaubnis für die vorgesehene Grundwasserabsenkung bzw. –umleitung mit Beschreibung und Erläuterungen

2. Amtlicher Lageplan

3. Darstellung der geplanten Gründungsmaßnahmen in Grundriss und Schnitten, Darstellung der vorgesehenen Ableitung

4. Grundriss der tiefsten Untergeschosse mit folgenden zusätzlichen Darstellungen

  • Maßnahmen für die dauerhafte Grundwasserumläufigkeit (z.B. Kiessand oder Mineralbeton 2-32 mm, mind. 0,2 m dick und Dränrohre Ø mind. 100mm)
  • Maßnahmen für die Bauwasserhaltung
  • Eintragung der vorhandenen Baugrundaufschlüsse
  • Maßnahmen zur Beobachtung des Grundwassers vor, während und ggf. nach Ende der Baumaßnahme

5. Schnitte mit folgenden zusätzlichen Darstellungen

  • Bei den Baugrundaufschlüssen ist das geologische Profil und der jeweils höchste gemessene Grundwasserspiegel einzutragen
  • Höhenlage der geplanten wasserdichten Wanne
  • Lage evtl. vorgesehener Sicherheitsdränagen, Bemessungswasserstand

6. Gründungsgutachten mit Darstellung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse, Angaben der zu erwartenden Wassermenge für die Wasserhaltung über die Bauzeit

7. Verbaupläne (Grundriss, Abwicklung oder Ansichten) mit Angaben evtl. Bohrdurchmesser – und tiefen (z.B. für Verbauträger)

8. Grundwasseranalysen

9. Bauzeitplan

10.  Auswirkungen auf setzungsgefährdete Objekte

 

Die vorgenannten Antragsunterlagen sind in 3-facher Ausfertigung, unterschrieben vom Planfertiger und Bauherrn, beim Landratsamt Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz rechtzeitig vor dem geplanten Beginn der Arbeiten einzureichen. Wir bitten zusätzlich darum, die Unterlagen digital an 23.info@kreis-calw.de zu senden.

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