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Landratsamt Haus C Welle

Bohrungen, Erdaufschlüsse und Pfahlgründungen

Bohrungen sind dem Landratsamt Calw vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Das Anzeigeverfahren bestimmt sich nach § 92 WG.

Der Bohranzeige sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen: 

  1. Erläuterung, Beschreibung der geplanten Maßnahme nach Art, Umfang und Zweck, Anzahl der Bohrungen, Bohrlochdurchmesser, -tiefe und –verfahren bzw. Pfähle
  2. Übersichtslageplan mit Kennzeichnung des Flurstücks
  3. Amtlicher Lageplan mit Eintrag der Bohrpunkte/Erdaufschlüsse/Pfahlgründungen
  4. Angaben zum evtl. geplanten Ausbau der Bohrung als Messstelle/Pegel, Angaben zu geplanten Pumpversuchen und der Wasserableitung sowie zu vorgesehenen Wasseranalysen
  5. Angaben zur Verfüllung der Bohrungen/ zum späteren Rückbau der Messpegel
  6. Querschnitt Pfahl und Pfahlkopf
  7. Auftraggeber, Kostenpflichtiger

Bohrungen sind dem Landratsamt Calw gemäß §43 WG vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.

Eine Bohrung kann erlaubnispflichtig werden, wenn sie in den Grundwasserleiter eindringt.

Die vorgenannten Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einen Monat vor Bohrbeginn einzureichen und müssen vom genannten Planer und Auftraggeber unterschrieben sein. Wir bitten zusätzlich darum, die Unterlagen digital an 23.info@kreis-calw.de zu senden.

Wird unbeabsichtigt Grundwasser erschlossen, so ist dies unverzüglich dem Landratsamt Calw anzuzeigen.

Bohrungen über 100m Tiefe sind nach § 127 Bundesberggesetz zusätzlich beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) beim Regierungspräsidium Freiburg anzuzeigen.

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