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Landratsamt Haus C Welle

Wehrangelegenheiten

Wehr- oder Zivildienst

Das Landratsamt Calw ist für die Freistellung vom Wehr- oder Zivildienst von Helfern des DRK und der Feuerwehren zuständig, die sich zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichten. Durch das Wehrrechtsänderungsgesetz in seiner aktuellen Fassung, sind alle verpflichteten Helfer von ihrer Mitwirkungspflicht momentan entbunden. Dies bedeutet, dass seit dem 30.06.2011, um 24.00 Uhr, die Mitwirkungspflicht für alle freigestellten Helfer automatisch und ohne Antrag entfallen ist. Daneben bestehende organisationsinterne oder andere abgegebene Verpflichtungen bleiben jedoch bestehen. Das heißt z.B., dass ein Helfer, der eine Führerscheinerweiterung auf Bundeskosten erworben hat, weiterhin seine 5-jährige Verpflichtung zur Mitwirkung (andernfalls Rückzahlverpflichtung) zu erfüllen hat.


Manöverangelegenheiten

Betroffene Dienststellen, Städte und Gemeinden werden über geplante Manöver und Übungen der Bundeswehr sowie von NATO-Entsendestreitkräften informiert. Ebenfalls wird die Bevölkerung durch Pressemitteilungen über diese Übungen in Kenntnis gesetzt.