Direkt zu:
Landratsamt Haus C Welle

Gelegenheitsverkehr

Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr

Der Verkehr mit Taxen, Mietwagen und Mietomnisbussen sowie die Durchführung von Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen sind genehmigungspflichtig.

Eine Genehmigung wird auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller

  • persönlich zuverlässig ist
  • über die notwendige fachliche Eignung und
  • über eine ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt.

Gesetzesgrundlage/n:

Formulare/Anträge:

Bitte klicken Sie auf die folgenden Links für weitere Informationen zur:

 Verordnung des Landratsamtes Calw über Beförderungsentgelte im Taxen-Verkehr 2022

08.01.2015 

Kontakt

Detailansicht der Adresse anzeigen
Andreas Knörle
Dezernat 3 Infrastruktur
Dezernent
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 300
Fax: 07051 795 300
E-Mail oder Kontaktformular
Detailansicht der Adresse anzeigen
Ute Zipperle
Dezernat 3 Infrastruktur
Sekretariat
Vogteistraße 42-46
75356 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 301
Fax: 07051 795 301
E-Mail oder Kontaktformular