Brandverhütungsschau
Die Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Gefahrenabwehr. Sie muss bei allen baulichen Anlagen durchgeführt werden, die wegen ihrer Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder bei denen ein großer Personenkreis von einem Brand betroffen sein könnte.
Es handelt sich um eine alle 5 Jahre wiederkehrende Überprüfung der sicherheitsrelevanten Einrichtungen und der baulichen Gegebenheiten.
Die allgemeinen Überprüfungsaufgaben der Brandverhütungsschau befassen sich mit den
- Möglichkeiten der Brandentstehung
- Gefahren der Brandausweitung
- Rettungswegen
- Möglichkeiten der Brandbekämpfung
Eine Brandverhütungsschau ist gesetzlich vorgeschrieben bei:
- Hochhäuser
- Krankenhäuser und ähnlichen Einrichtungen
- Alten- und Pflegeheimen sowie Werkstätten und Heime für Behinderte
- Beherbergungsbetrieben ab einer bestimmten Größe und Höhe
- Schulen ab einer bestimmten Höhe
- Kindergärten, Kinderheimen und Kindertagesstätten ab einer bestimmten Höhe
- in Untergeschossen liegenden Verkaufsräumen, Gaststätten und Vergnügungsstätten
- Verkaufsstätten im Sinne der Verkaufsstättenverordnung
- Versammlungsstätten im Sinne der Versammlungsstättenverordnung, Discotheken
- Geschlossene Großgaragen
- Gewerbebetriebe die brand- und explosionsgefährliche Stoffen verarbeiten
- Lagerflächen zur Lagerung brennbarer Stoffe ab einer bestimmten Größe