Aufgaben des Kreisbrandmeisters
Der Kreisbrandmeister hat die Rechtsaufsicht über unsere 25 Gemeindefeuerwehren mit 86 Abteilungen und 1 Werkfeuerwehr hinsichtlich:
- der Einhaltung der Vorgaben des Landesfeuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg,
- der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (Z-Feu),
- der Unfallverhütungsvorschriften
- und der Kriterien zur Leistungsfähigkeit von Gemeindefeuerwehren.
Unsere Aufgaben:
- Organisation der überörtlichen Ausbildung der Feuerwehrangehörigen
Feuerwehrlehrgänge (Kreisebene), Feuerwehrlehrgänge (Landesebene) und Statistik - Beratung von Kommunen und Behörden in feuerwehrtechnischen Angelegenheiten
- Baulicher Brandschutz
- Brandmeldeanlagen
- Einsatzleiter als Feuerwehrtechnischer Leiter nach § 24 Feuerwehrgesetz
- Fachtechnische Aufsicht über die Feuerwehrleitstelle
- Durchführung von Sonderlehrgängen und Seminaren
- Aufsicht über die Zentrale Feuerwehrwerkstatt des Landkreises Calw
- Mitarbeit im Rettungsdienstbereichsausschuss als nicht stimmberechtigtes Mitglied nach Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg
Weitere wichtige Themen: