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Oberirdische Gewässer

Weil der Fluss umso schneller wird und das Ufer und die Sohle umso mehr zernagt und zerstört je gerader er ist, deshalb ist es nötig, solche Flüsse stark zu verbreitern oder sie durch viele Windungen zu schicken oder sie in Zweige zu teilen ...

Leonardo da Vinci (1452 - 1519)

 

Der Hochwasserschutz und die Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der oberirdischen Gewässer im Landkreis Calw sind die Hauptaufgaben in diesem Geschäftsbereich. Insgesamt gibt es im Landkreis Calw 176 Gewässer mit einer Gesamtlänge von 639 Kilometern.

Kommunen und Privatpersonen werden in allen Fragen des Hochwasserschutzes, der Gewässerunterhaltung, des naturnahen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung beraten.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, beim Umweltministerium Baden-Württemberg und bei der Hochwasser-Vorhersage-Zentrale Baden-Württemberg.

Wasserkraftanlagen

Im Landkreis Calw werden derzeit ca. 80 Wasserkraftanlagen betrieben. Diese sind ausschließlich der „kleinen Wasserkraft“ zuzurechnen (Anlagen mit einer installierten Leistung von unter 1 MW).

Dies zeigt die Potenzialstudie „Ausbaupotenziale der kleinen Wasserkraft im Einzugsgebiet des Neckars“, die im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erstellt wurde. Untersucht wurden die vorhandenen genutzten und ungenutzten Querbauwerke, an denen technisch-physikalisch eine (zusätzliche) Erzeugung von mehr als 8 KW möglich wäre. Die Studie (Stand März 2011) ist im Internet auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg eingestellt.

Zu beachten ist, dass die Studie nicht die Einzelfallprüfung durch die Untere Wasser-behörde ersetzt und keine Vorentscheidung über die Genehmigungsfähigkeit einzelner Standorte getroffen wird. Diese und die im Einzelfall notwendigen ökologischen Anforderungen können nur im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens ermittelt werden.

Die Nutzung der Wasserkraft ist traditionell eine der bedeutendsten erneuerbaren Energiequellen in Baden-Württemberg. Trotz hoher Anfangsinvestitionen kann mit Wasserkraftanlagen sehr günstig Energie erzeugt werden, da die Technik weitgehend ausgereift ist und Wasserkraftanlagen eine sehr lange Lebensdauer aufweisen. Hinzu kommt, dass sie nur sehr geringe Emissionen erzeugen.

Die Nutzung der Wasserkraft steht im Verhältnis zur ökologischen Funktion der Gewässer. Auswirkungen der Wasserkraftanlagen sind u. A. die Behinderung der Migration von Fischen und Kleinlebewesen, die Behinderung oder Unterbindung des Transports von Sohlsubstrat und Nährstoffen im Gewässer. Dies kann dazu führen, dass die natürliche Gewässerfunktion als Habitat verändert oder verloren geht.

Deshalb sind die Gewässer so zu bewirtschaften, dass wieder ein guter ökologischer Zustand erreicht wird. Ziele sind die Durchgängigkeit der Wasserkraftanlagen für Fische und Kleinlebewesen sowie bei Ausleitungsstrecken eine ausreichende Mindestwasserabgabe im bestehenden Mutterbett des Gewässers. Ökologisch noch intakte Fließgewässerbereiche sind zu erhalten, weshalb neue Querverbauungen zur Nutzung von Wasserkraft grundsätzlich nicht zulässig sind.

Gewässeranlieger

Wer ein Grundstück am Gewässer hat, kann sich glücklich schätzen: Gewässeranlieger haben ein Stück Natur und Erholung vor der Haustür. Damit geht aber auch eine gewisse Verantwortung einher. Falsches Verhalten kann zu negativen Eingriffen in das Ökosystem des Gewässers und zu Hochwasserschäden führen. Ablagerungen von Holz, Schnittgut und anderen Gegenständen können Abflusshindernisse bilden und damit das Hochwasserrisiko erhöhen. Die Wasserentnahme mit Pumpen oder der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger verursachen einen erheblichen Eingriff in das Fließgewässer. Mit dem richtigen Verhalten können Gewässeranlieger zu mehr Natur für die Bäche und Flüsse und zu mehr Hochwasserschutz beitragen.

Detaillierte Informationen zu den Rechten und Pflichten am Gewässer liefert das Faltblatt „Tipps und Informationen für Gewässeranlieger“.

  • Eigentümer der Bäche und Flüsse sind Gemeinden, Städte oder das Land. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, naturnahe Gewässer zu erhalten oder zu schaffen.
  • Lagerung von Kompost, Holz, Bauschutt sowie der Bau von Anlagen nur mit ausreichendem Abstand zum Gewässer (innerorts mind. 5 m, außerorts mind. 10 m) zulässig. Solche Ablagerungen und Bauten erhöhen das Hochwasserrisiko.
  • Wasserentnahme nur mit Handschöpfgeräten (z.B. Gießkanne oder Eimer) erlaubt. Die Entnahme mit Pumpen bedarf einer rechtlichen Zulassung, da dies v.a. im Sommer einen massiven Eingriff ins Ökosystem Gewässer bedeutet.
  • Verbot der Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und Dünger in einem Abstand von 5 m zum Gewässer. Diese Stoffe schädigen den Lebensraum Gewässer.
  • Ein naturnahes Ufer schützt Ihr Grundstück. Daher ist eine Befestigung der Ufer mit Mauern oder sonstigen Materialien nicht zulässig.

Gewässerrandstreifen

Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen (z. B. Düngemittel, Bodenerosion) aus angrenzenden Grundstücken.

Gemäß § 29 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG), vom 3. Dezember 2013 ist der Gewässerrandstreifen im Außenbereich zehn Meter und im Innenbereich fünf Meter breit. Ausgenommen sind Gewässer wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung.

In Gewässerrandstreifen ist unter anderem folgendes verboten:

  • das Errichten von baulichen und sonstigen Anlagen, soweit sie nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich sind. Es ist zu beachten, dass auch Nebenanlagen i.S.v. § 14 Abs. 1 BauNVO sowie Garagen und Stellplätze und befestigte Wege nicht zulässig sind.
  • höhenmäßige Geländeveränderungen (Auffüllungen) und Befestigungen,
  • Lagerung von Materialen aller Art (z. B. Kompost oder Abfall)
  • die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder fortgeschwemmt werden können,
  • der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in einem Bereich von 5 Metern,
  • die Umwandlung von Grünland in Ackerland
  • das Entfernen von Bäumen und Sträuchern. Für Neupflanzungen dürfen nur standortgerechte Gehölze verwendet werden.

Gewässernachbarschaft

Eine Gewässernachbarschaft ist ein Zusammenschluss von Gewässerunterhaltungspflichtigen zum Erfahrungsaustausch und zur Weiterbildung der Mitarbeiter. Zuständig für die Gewässerunterhaltung ist an Gewässern erster Ordnung das Land Baden-Württemberg, an Gewässern zweiter Ordnung die Gemeinde bzw. die Stadt und bei privaten Gewässern der Eigentümer des Gewässerbettes.

Die WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH organisiert die Gewässernachbarschaften in Baden-Württemberg.

Die jährlich stattfindenden Veranstaltungen in der Gewässernachbarschaft Calw werden vom Sachgebiet "Oberirdische Gewässer" organisiert und durchgeführt.

Ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer aus Kommunen, Landratsämtern, Regierungspräsidien und Planungsbüros betreuen die 43 Nachbarschaftsbezirke und führen einmal pro Jahr einen Gewässernachbarschaftstag durch. Diese jährliche Fortbildung wird für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau- und Betriebshöfe angeboten. Da die Betreuerinnen und Betreuer selbst aus der Praxis stammen, wissen sie welche Themen relevant sind und gestalten die praxisnahe Veranstaltung entsprechend den aktuellen Anforderungen.

Einmal pro Jahr organisiert die WBW einen Betreuertag. Die Betreuerinnen und Betreuer haben bei dieser zentralen Veranstaltung die Möglichkeit sich fachlich auszutauschen und die Themen für die Fortbildung zu diskutieren. Es werden die von der WBW erarbeiteten Ausbildungsmaterialien vorgestellt und für die Nachbarschaftstage zur Verfügung gestellt.

Überschwemmungsgebiete

Allgemeines

Immer wieder kommt es vor, dass Flüsse oder Bäche über ihre Ufer austreten und dabei große Schäden verursachen. Damit sowohl die Kommunen, als auch private Hauseigentümer richtig vorsorgen können, ist die Kenntnis über mögliche Hochwassergefahren sehr wichtig. Durch einen Blick auf die Hochwassergefahrenkarten wird schnell deutlich, inwieweit die Gefahr eines Hochwassers in dem jeweiligen Gebiet besteht.

Überschwemmungsgebiete sollen die noch vorhandenen Rückhalteräume freihalten und damit einen Beitrag zur Minderung der Schäden leisten. Die Fluten sollen sich in den Rückhalteräumen, ohne große Schäden anzurichten, ausdehnen können. Überschwemmungsgebiete sind Teil des vorbeugenden Hochwasserschutzes und deshalb von Gebäuden oder anderen Anlagen und Einrichtungen weitestgehend freizuhalten.

Die Überschwemmungsgebiete sind in Hochwassergefahrenkarten dargestellt, die landesweit für alle Gewässer mit einem Einzugsgebiet von mehr als 10 km² flächendeckend erstellt werden.

Als festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten nach §65 Abs.1 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), ohne dass es einer weiteren Festsetzung bedarf,

  1. Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Dämmen oder Hochufern,
  2. Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und
  3. Gebiete, die auf der Grundlage einer Planfeststellung oder Plangenehmigung für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.

In Überschwemmungsgebieten ist nach § 78a Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) u.a. untersagt:

  • die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen,
  • die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen,
  • das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,
  • die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können,
  • das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
  • das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit dies den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes gemäß §6 Abs.1 Satz Nr.6 und §75 Abs. 2 WHG entgegenstehen,
  • die Umwandlung von Grünland in Ackerland und
  • die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.

Nach § 78c WHG ergeben sich für Betreiber von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in Risikogebieten folgende Änderungen die Sie unter Aktuelle Information für Betreiber einer Ölheizung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erfahren können. Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen ist in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach § 78 c Abs. 1 WHG verboten.

Ausnahmen von den genannten Vorschriften sind nur im Einzelfall möglich.

 

Für folgende Gewässer im Landkreis Calw werden die Hochwassergefahrenkarten öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt:

Hochwassergefahrenkarten für das Einzugsgebiet der Nagold

Gewässer: Agenbach, Bäumbach, Fischbach, Haiterbach, Köllbach, Lengenbach, Monbach, Nagold, Reichenbach, Schlittenbach, Schweinbach, Steinach, Teinach, Waldach.

 

Hochwassergefahrenkarten für das Einzugsgebiet der Würm (ohne Seitengewässer)

Gewässer: Irm (Aid), Bettelgraben

 

Hochwassergefahrenkarten für das Einzugsgebiet der Großen Enz

Gewässer: Enz, Kleine Enz, Würzbach, Rohnbach, Calmbächle, Kaltenbach, Kegelbach

 

Hochwassergefahrenkarten für das Einzugsgebiet der Alb

Gewässer: Alb, Rennbach, Gaisbach, Dobelbach

 

Sie können die entsprechenden Hochwassergefahrenkarten flurstücksgenau auf der Internetseite des Landkreises Calw im Kreisatlas unter dem Themenbaum/Fachthema „Wasser und Natur“ >> „Oberirdische Gewässer“ >> „Hochwassergefahrenkarte“ einsehen.

Eine weitere Möglichkeit Hochwassergefahrenkarten abzurufen besteht im Internet auf der Homepage des Umweltministeriums “Hochwasserrisikomanagement“,dort finden Sie auch noch weitere Informationen zum Thema Hochwasser und Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg.

Zusätzlich liegen die Hochwassergefahrenkarten in Papierform beim Landratsamt Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw, sowie bei den jeweiligen Kommunen aus und können dort von jedem Interessenten während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

 

Hochwasser aktuell

Aktuelle Hochwasserinformationen der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (HVZ) können Sie hier abrufen.

 

Ansprechpartner der Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz:

Bei fachtechnischen Fragen:

  • Peter Leib: Zimmer A 520, Tel.: 07051/ 160 136
  • Dieter Pross: Zimmer A 520, Tel.: 07051/ 160 184

Bei rechtlichen Fragen:

  • Kai Köhnlein: Zimmer A 520, Tel.: 07051/ 160 454
  • Rebecca Schäfer: Zimmer A 520, Tel.: 07051/ 160 198

Naturverträglicher Wassersport auf der Nagold

Das landschaftlich attraktive Nagoldtal ist an Wochenenden und Feiertagen Anziehungspunkt für viele Wassersportler. Die Nagold bietet den Wassersportlern vor allem auf der Strecke zwischen Calw-Hirsau und der Kreisgrenze bei Unterreichenbach ideale Bedingungen, um ihr Hobby auszuüben.

Andererseits sind hier viele Tier- und Pflanzenarten zu Hause. Für sie ist die Nagold ein wichtiger Überlebensraum und daher auch als Biotop und FFH-Gebiet besonders geschützt. Auf dem Wasser, am Ufer und auf den Kiesbänken leben störungsempfindliche seltene Vogelarten. Im Kies der Flachwasserzonen legen seltene Fischarten ihren Laich ab. Zwischen den Steinen lebt eine große Zahl an trittempfindlichen Kleintieren.

Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Fahrt unter der Telefonnummer 07051 30368 nach dem Pegelstand Calw. 

Liegt der Wasserstand unter 85 cm verzichten Sie auf die Bootsfahrt.

  • Fahren Sie in der Flussmitte
  • Legen Sie nur an den Ausstiegsstellen an und schonen Sie die Ufervegetation
  • Betreten Sie keine Flachwasserzonen und Kiesbänke
  • Verhalten Sie sich ruhig
  • Nehmen Sie Ihren Abfall mit

Nur wenn Sie sich rücksichtsvoll verhalten, kann ein Verbot des Wassersports auf der Nagold verzichtet werden.

Die Benutzung der Gewässer erfolgt auf eigene Gefahr!

Starkregen

Weitere Informationen zum Thema Starkregen erhalten Sie unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/starkregen .

Unter dem Link "Interaktive Karte Starkregen und Hochwasser" finden Sie die Starkregengefahrenkarten derjenigen Gemeinden, die das kommunale Starkregenrisikomanagement bereits abgeschlossen haben. 

Klimawandel

Auch in Baden-Württemberg macht sich der Klimawandel schon heute bemerkbar. In Zukunft erwarten wir im Durchschnitt wärmere und trockenere Sommer sowie mildere und feuchtere Winter. Zudem werden extreme Wettereignisse öfter auftreten. Dadurch ist mit häufigeren Starkregenereignissen und mit einer Zunahme von Hochwasserschäden zu rechnen.

Die Niedrigwasserabflüsse in den oberirdischen Gewässer werden zurückgehen und länger andauern. Ebenso können Quellen über längere Zeiträume versiegen. Dies kann erhebliche Beeinträchtigungen für die Gewässerökologie und die Nutzungen von Gewässern (z. B. Wasserentnahme für Bewässerung, Kühlwasser u. ä) verursachen.

Kontakt

Peter Leib
Umwelt- und Arbeitsschutz
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 136
Fax: 07051 795 136
E-Mail oder Kontaktformular
Dieter Pross
Umwelt- und Arbeitsschutz
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
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Fax: 07051 795 184
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