Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können. Darin wird bestätigt, dass die künftige Eigentumswohnung alle Voraussetzungen erfüllt, die vom Gesetzgeber bezüglich Abgeschlossenheit verlangt werden.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist für die Eintragung von Wohnungseigentum in das Grundbuch vorzulegen und beim Baurechtsamt zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag
- Lageplan (Maßstab 1:500)
- Grundrisse, Ansichten und Schnitte (möglichst Maßstab 1:100)
Bitte reichen Sie die entsprechenden Unterlagen in mind. 3-facher Ausfertigung beim Landratsamt Calw für die unten aufgeführten Städte und Gemeinden ein. Sämtliche Pläne dürfen das Format DIN A3 nicht übersteigen und sollen möglichst im Maßstab 1:100 erstellt werden.
Die Maßangaben zu Stellplätzen und Teilen des Grundstückes müssen es ermöglichen, die Größe und Lage der zum Sondereigentum gehörenden Flächen, ausgehend von den Grenzen des Grundstücks oder eines Gebäudes, zu bestimmen.
Formular: Antragsformular für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Ihre Ansprechpartner:
Stadt/ Gemeinde | Ansprechpartner |
(die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie in der rechten Randspalte) | |
Althengstett | Frau Koske |
Bad Herrenalb | Herr Theurer |
Bad Liebenzell | Herr Bertsch |
Bad Teinach-Zavelstein | Herr Bertsch |
Dobel | Herr Theurer |
Gechingen | Herr Theurer |
Höfen | Herr Theurer |
Neubulach | Herr Bertsch |
Neuweiler | Frau Koske |
Oberreichenbach | Herr Theurer |
Ostelsheim | Frau Koske |
Schömberg | Herr Theurer |
Simmersfeld | Frau Koske |
Simmozheim | Herr Bertsch |
Unterreichenbach | Herr Bertsch |
Wildberg | Frau Koske |