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Landratsamt Haus C Welle

Verfahrensfreie Vorhaben

Eine Baugenehmigung ist nicht für alle baulichen Anlagen erforderlich. In der Landesbauordnung (LBO) ist in § 50 und in dessen Anhang festgelegt, welche Vorhaben verfahrensfrei sind. Für diese Vorhaben ist also weder eine Baugenehmigung, das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren noch die Durchführung eines Kenntnisgabeverfahrens notwendig.

Bitte beachten Sie aber, dass auch bei verfahrensfreien Vorhaben das geltende Baurecht einzuhalten ist. Dies betrifft neben den Abstandsvorschriften (§§ 5 und 6 der LBO) insbesondere Regelungen, die die Gemeinden durch Bauleitpläne (d.h. Bebauungspläne oder Baulinienpläne) oder sonstige örtliche Bauvorschriften erlassen haben. Bei Ihrer Gemeindeverwaltung wird man Ihnen Auskunft geben können, ob für das betreffende Grundstück solche Regelungen bestehen.

Sollte das von Ihnen geplante Vorhaben von solchen Regelungen abweichen, so ist entsprechend dem Kenntnisgabeverfahren ein Antrag auf Befreiung/Ausnahme von der verletzten Regelung über die Gemeindeverwaltung zu stellen.

Hier nun die verfahrensfreien Vorhaben:

§ 50 LBO Verfahrensfreie Vorhaben
(1) Die Errichtung der Anlagen und Einrichtungen, die im Anhang aufgeführt sind, ist verfahrensfrei.
 Anhang zu § 50 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)

(2) Die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei, wenn
1. für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen gelten als für die bisherige Nutzung oder
2. durch die neue Nutzung zusätzlicher Wohnraum in Wohngebäuden nach Gebäudeklasse 1 bis 3 im Innenbereich geschaffen wird.

(3) Der Abbruch ist verfahrensfrei bei
1. Anlagen nach Absatz 1,
2. freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3,
3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.

(4) Instandhaltungsarbeiten sind verfahrensfrei.

(5) Verfahrensfreie Vorhaben müssen ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. § 57 findet entsprechende Anwendung.

 

Ihre Ansprechpartner:

Stadt/ Gemeinde Ansprechpartner
  (die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie in der rechten Randspalte)
Althengstett Frau Koske
Bad Herrenalb Herr Theurer
Bad Liebenzell Herr Bertsch
Bad Teinach-Zavelstein Herr Bertsch
Dobel Herr Theurer
Gechingen Herr Theurer
Höfen Herr Theurer
Neubulach Herr Bertsch
Neuweiler Frau Koske
Oberreichenbach Herr Theurer
Ostelsheim Frau Koske
Schömberg Herr Theurer
Simmersfeld Frau Koske
Simmozheim Herr Bertsch
Unterreichenbach Herr Bertsch
Wildberg Frau Koske

Kontakt

Rolf Bertsch
Bauordnung
Kreisbaumeisterstelle
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-367
Fax: 07051 795-367
E-Mail oder Kontaktformular
Joachim Theurer
Bauordnung
Kreisbaumeisterstelle
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 162
Fax: 07051 795 162
E-Mail oder Kontaktformular
Karen Koske
Bauordnung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 366
Fax: 07051 795 366
E-Mail oder Kontaktformular