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Abwasserabgabe

 

Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer wird eine Abgabe erhoben. Das Abwasserabgabengesetz gilt nur für unmittelbare Einleitungen in ein Gewässer (Direkteinleitungen).

Die Abwasserabgabe ist eine Umweltabgabe mit Anreiz- und Ausgleichsfunktion. Ihr Ziel ist es, wirtschaftliche Anreize zu schaffen, die Leistungsfähigkeit von Kläranlagen und Regenwasserbehandlung zu verbessern und abwasserarme oder abwasserlose Produktionsverfahren verstärkt einzuführen.

Die Abwasserabgabe soll zu einer Reduzierung der Schadstoffeinleitungen ins Gewässer und zu Investitionen im Abwasserbereich anregen.
Sie wird erhoben für:

  • Einleitungen von Schmutzwasser
  • Einleitungen von Niederschlagswasser
  • Kleineinleitungen von Schmutzwasser

Die Abwasserabgabe richtet sich grundsätzlich nach der Schädlichkeit des Abwassers. Die Schädlichkeit wird durch sogenannte „Schadeinheiten“ (SE) definiert. Diese SE dienen bei allen drei Abwasserabgabearten als Grundlage zur Berechnung der zu zahlenden Abwasserabgabe. Für jede Schadeinheit zahlt der Einleiter zur Zeit 35,79 Euro. Das Aufkommen der Abwasserabgabe ist für Maßnahmen zweckgebunden, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen.

Weitere Informationen finden Sie auch im Leitfaden "Abwasserabgabe" der LUBW Baden-Württemberg.

Die amtlichen Vordrucke sind auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg eingestellt. Sie finden sie hier.

Die Abgabeerklärungen können Sie auch online abgeben. Hierzu müssen Sie sich als Benutzer des Online-Dienstes (eBürgerdienst Abwasserabgabe "eMAWAG") unter „elektronischer Kommunikation“ registrieren. Beim Ausfüllen der Formulare ist die hinterlegte Assistentenfunktion hilfreich. Eine Plausibilisierungsprüfung ist eingeschlossen. In den Folgejahren stehen Ihnen nach Aufruf des Internetdienstes die Erklärungsdaten des Vorjahres zur Verfügung. Sie müssen dann nur noch die Änderungen eintragen. Die von Ihnen im Internet übermittelten Daten werden nach der Entschlüsselung automatisch in die Fachanwendung MAWAG eingespielt. Dies spart Zeit und Eingabefehler gehören der Vergangenheit an.

Das bloße elektronische Ausfüllen und Senden reicht nicht aus. Der Abgabepflichtige muss zusätzlich zur elektronischen Version eine ausgedrückte Erklärung unterschreiben und an das Landratsamt senden.

Kontakt

Peter Leib
Umwelt- und Arbeitsschutz
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 136
Fax: 07051 795 136
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