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Der Wasserpfennig (Wasserentnahmeentgelt)

Wasserentnahmeentgelt gemäß Wassergesetz für Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg erhebt von dem Benutzer ab einer bestimmten Menge pro Jahr das Wasserentnahmeentgelt (Wasserpfennig) für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Flüssen, Bäche, Seen und Teichen), sowie für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser z.B. aus Brunnen. Das Entgelt bemisst sich nach der Herkunft, Menge und Verwendungszwecks des Wassers. Zuständig für die Festsetzung des jährlichen Bescheides ist das Landratsamt Calw (Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz) als untere Wasserbehörde.

Den Erklärungsvordruck zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts sowie das SEPA-Lastschriftenmandat  finden Sie hier.

Wichtig! Der Entgeltpflichtige muss eine ausgedruckte Erklärung an das Landratsamt Calw senden.

Der jährliche Erklärungsvordruck zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts kann auf der Seite des Umweltministeriums Baden-Württemberg heruntergeladen, oder nach erfolgter Registrierung auf service-BW auch online abgegeben werden. Beim Ausfüllen der Erklärung ist die hinterlegte Assistentenfunktion hilfreich. Eine Plausibilisierungsprüfung ist eingeschlossen. Das bloße elektronische Ausfüllen reicht nicht aus, der Entgeltpflichtige muss zusätzlich zur elektronischen Version eine ausgedruckte Erklärung an das Landratsamt senden.

Selbstverständlich erhalten Sie auch weitere Informationen durch die Sachbearbeiterin für das Wasserentnahmeentgelt.

Kontakt

Dora Aichele
Umwelt- und Arbeitsschutz
AWSV und Wassernehmeentgeld
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 358
Fax: 07051 795 525
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