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Landratsamt Haus C Welle

Baulandumlegung

Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch

Die Baulandumlegung nach dem Baugesetzbuch ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren. Sie dient dazu, im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bebaute und unbebaute Grundstücke so zu ordnen, dass die Zielsetzung des Bebauungsplanes erreicht werden kann. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Gemeinde die Bodenordnung als vereinfachte Umlegung durchführen.

Durch die Neuordnung sollen nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Grundlage für die Neuordnung ist in der Regel ein Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen zur Erschließung und Neugestaltung des Baugebietes.

Alle Einzelgrundstücke werden in der Umlegung rechnerisch vereinigt und Flächen für die öffentliche Nutzung abgezogen. Die übrigen Flächen bilden die Verteilungsmasse für die neu zu bildenden Bauplätze.
Die Grundstückszuteilungen werden unter Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplans vorgenommen. Die beteiligten Grundstückseigentümer erhalten ein neues Grundstück, das mindestens den Wert ihres alten hat, beziehungsweise wird ihnen der Unterschied in Geld abgegolten.

Das Ergebnis des Verfahrens wird im Umlegungsplan zusammengefasst. Der Umlegungsplan besteht aus einer Umlegungskarte, in welcher der neue Zustand des Umlegungsgebietes dargestellt ist, und dem Umlegungsverzeichnis für jeden Eigentümer, das die "alten" und "neuen" Grundstücke aufführt.

Kontakt

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