Geothermie
Erdwärme ist die in Form von Wärme gespeicherte Energie unterhalb der festen Erdoberfläche.
Sie wird mittels Erdwärmesonden, Kollektoren oder Grundwasserwärmepumpen aus der Erde gewonnen.
Über Förderprogramme für den Einsatz Erneuerbare Energien auf Bundes- und Landesebene informiert die Energieberatung im Landkreis Calw (www.energieberatung-calw.de).
Erdwärmesonden
„Erdwärmesonden werden in vertikalen Bohrungen installiert. Im Sondenkreislauf zirkuliert eine Wärmeträgerflüssigkeit, die im Sondenbereich die im Untergrund gespeicherte Wärme aufnimmt. In einem Wärmetauscher wird der Flüssigkeit (Primärkreislauf) Wärme entzogen. Über eine Wärmepumpe (Sekundärkreislauf) wird die Temperatur erhöht und die gewonnene Wärme zu Heizzwecken verwendet.“ (Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden des Umweltministeriums Baden-Württemberg)
Umgekehrt sind Wärmepumpen und Erdwärmesonden auch mit hoher Effizienz zur Klimatisierung von Gebäuden einsetzbar, wobei ein Überschuss an Raumwärme an den Untergrund abgegeben wird.
Erdwärmesondenbohrungen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis sowie einer Bohrfreigabe durch das Landratsamt Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz.
Antragsunterlagen (Wasserrechtliche Erlaubnis):
- Bauherr/Antragssteller/Kostenpflichtiger
- Beschreibung und Erläuterung des Vorhabens nach Art, Umfang und Zweck
- Übersichtslageplan
- Amtlicher Lageplan mit Eintrag der geplanten Bohrpunkte
- Geplante Bohrtiefe und –durchmesser, sowie die Anzahl der Bohrungen
- Möglichst Angaben des zu erwartenden Bohrprofils (unter Hinweis auf die verwendeten Unterlagen wie z.B. hydrogeologische Kartierungen, benachbarte Bohrung)
- Beschreibung der Bohrtechnik und der Gesamtanlage (Produktinformationen des Herstellers). Die Beschreibung soll Auskunft über das Bohrverfahren, die Wärmeträgerflüssigkeit mit Mengenangabe, Kontrolleinrichtungen, Umfang und die Dokumentation der Eigenkontrolle.
- Bauart der Erdsonde, Angaben zur Ringraumabdichtung
Mit der Einführung der "Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmesonden" 2011 durch das Umweltministerium Baden-Württemberg kamen weitere Anforderungen an Erdwärmesonden und deren Bohrung und Ausbau hinzu.
Die nachfolgenden Unterlagen für die Bohrfreigabe können bereits zusammen mit den oben genannten Antragsunterlagen eingereicht werden. Die Bohrfreigabe wird dann zusammen mit der Wasserrechtlichen Erlaubnis erteilt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Unterlagen nach Zugang der Wasserrechtlichen Erlaubnis dem Landratsamt Calw zu übermitteln. Die Bohrfreigabe erfolgt dann separat.
Antragsunterlagen (Bohrfreigabe):
- Nachweis Haftpflichtversicherung des Bohrunternehmens
- Nachweis verschuldungsunabhängige Versicherung (durch Bohrunternehmen oder Bauherr abschließbar)
- Zertifizierungsnachweis nach DVGW 120-2 des Bohrunternehmens
- Qualifikationsnachweise und Referenzprojekte des Bohrgeräteführers
- Falls nötig: Qualifikationsnachweise und Referenzprojekte des externen Sachverständigen sowie ein Konzept der Bauüberwachung
Für Bohrungen bis 100m Tiefe sind zwei durch den Bauherrn unterzeichnete Ausfertigungen der Anzeige bzw. des Antrages beim Landratsamtes Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz sowie digital an 23.info@kreis-calw.de und eine Fertigung beim Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) als zuständige Bergbehörde vorzulegen.
Erdwärmesonden über 100m Tiefe können betriebsplanpflichtig sein. Die Betriebsplanpflicht wird im Einzelfall nach § 127 Abs.1 Nr. 2 BBergG durch die Bergbehörde festgestellt. In diesem Fall sind zwei durch den Bauherrn unterzeichnete Ausfertigungen der Anzeige bzw. des Antrages beim Landratsamtes Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz sowie digital an 23.info@kreis-calw.de und zwei Fertigungen beim Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) als zuständige Bergbehörde vorzulegen.
Erfolgt die Erschließung und Nutzung von Erdwärme durch eine Erdwärmesondenbohrung auch unterschiedlichen Grundstücken (grundstücksübergreifende Erdwärmeerschließung), sieht das Gesetz für das Projekt eine umfassende bergrechtliche Genehmigung durch die Bergbehörde nach §§ 6 ff und 51 ff BbergG vor. Dies gilt unabhängig von den Bohrlochlängen, das heißt auch dann, wenn die einzelnen Sondenbohrungen Längen von weniger als 100 m aufweisen.
Erdwärmesondenbohrungen sind in Wasserschutzgebieten nicht genehmigungsfähig. In Wasserschutzgebietszonen IIIB ist je nach Rechtsverordnung das Niederbringen von Bohrungen möglich, die Erdwärmesonde darf dann aber nur mit reines Wasser als Wärmeträgermedium betrieben werden.
Kollektoren
Kollektoren ohne Kontakt zum Grundwasser und außerhalb von Wasserschutzgebieten können anzeigefrei errichtet werden. Bei geringen Grundwasserflurabständen und in Wasserschutzgebieten ist das Errichten von Kollektoren anzeigepflichtig und eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Grundwasserwärmepumpen
„Mit Grundwasserwärmepumpen wird der Wärmeinhalt des Grundwassers als regenerative Energiequelle für Heiz- und Kühlzwecke genutzt. Dazu wird über einen Entnahmebrunnen Grundwasser gefördert, dem mittels Wärmetauscher Energie entzogen (für Heizzwecke) bzw. zugeführt (für Kühlzwecke) wird.“ (Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Grundwasserwärmepumpen des Umweltministeriums Baden-Württemberg)
Grundwasserwärmepumpen sind dem Landratsamt Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz schriftlich und digital an 23.info@kreis-calw.de anzuzeigen und eine wasserrechtliche Erlaubnis ist erforderlich.
Dem Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Entnehmen von Grundwasser oder Oberflächenwasser zur thermischen Nutzung sowie zum Wiedereinleiten des benutzen Wassers ins Gewässer oder Grundwassers sind beizufügen:
1. Erläuterung
- Wasserbedarf (mittlerer Tagesbedarf, höchste Tagesentnahme, Jahresentnahme)
- Wärmebedarf
- Art der Entnahme- und Einleitungsbauwerke
- Förderleitung der Entnahmepumpe
- Kältemittel
- Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen gegen eine Verunreinigung des Gewässers, Einbauort für Wasserzähler, Thermometer
2. Übersichtsplan
3. Amtlicher Lageplan
4. Bauzeichnungen des Entnahme- und Einleitungsbauwerkes
bei Brunnen
- Ausbauweise
- Bodenschichten
- Ruhewasserspiegel
- abgesenkte und bei Schluckbrunnen der aufgehöhte Wasserspiegel bei der geplanten höchsten Förderung bzw. der höchsten Einleitung
bei Oberflächenwassernutzung
- Gewässerquerschnitt an der Entnahmestelle mit den Hauptwasserständen
5. Nachweis der Brunnenergiebigkeit und des Sickervermögens des Schluckbrunnens (Pump- und Schluckversuch) bei Grundwassernutzung bzw. Niedrig- und Mittelwasserabfluss des Gewässers
6. Physikalisch-chemische Untersuchungen gem. Grundwasserprogramm