Amtsärztlicher Dienst
Die Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes begutachten unparteiisch und weisungsfrei, hauptsächlich im Auftrag von anderen Behörden und Gerichten. Für Beglaubigungen im Zusammenhang mit Auslandsreisen und dem Mitführen von ärztlich verordneten Betäubungsmitteln beachten Sie bitte das Informationsschreiben.
Informationen zur amtsärztlichen Untersuchung bei Prüfungsunfähigkeit enthält das Dokument (s. rechte Spalte).