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Einschulungsuntersuchung

Informationen zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 DS-GVO Abteilung Gesundheit und Versorgung - Einschulungsuntersuchung

Die Untersuchung der vier- bis fünfjährigen Kinder dient der frühzeitigen Feststellung und Beurteilung von gesundheitlichen Einschränkungen, die die spätere Teilnahme am Unterricht erschweren können.

Ein wichtiges Ziel der Einschulungsuntersuchung (ESU) ist:

I.)   „ZEIT NUTZEN FÜR OPTIMALE FÖRDERUNG"

a)  Die ESU ist für alle Kinder verpflichtend und findet in zwei Schritten statt.

  • Schritt 1:
    im vorletzten Kindergartenjahr vor der termingerechten Einschulung untersuchen unsere medizinischen Assistentinnen alle Kinder im Stadt-/Landkreis (Basisuntersuchung).

Kinder, bei denen eine ärztliche Untersuchung oder eine Sprachstandsdiagnostik erforderlich ist, werden zu einer ergänzenden Untersuchung eingeladen.

  • Schritt 2:
    im letzten Kindergartenjahr kann,
    sofern notwendig, eine weitere Untersuchung erfolgen.

b)  Sämtliche Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.


II.)   Worum geht es bei der Basisuntersuchung?

In der Basisuntersuchung (Schritt 1) soll der
Gesundheits- und Entwicklungsstand des Kindes festgestellt werden. Es geht bei diesem Termin nicht um die Frage der „Schulfähigkeit“.

Falls eine Förderung notwendig ist, bleibt noch genügend Zeit, diese einzuleiten.

III.)  Wie läuft die Untersuchung ab?

Die Basisuntersuchung findet in der Regel in der Kindertageseinrichtung statt und dauert ca. 45 Minuten. Sie können Ihr Kind zur Untersuchung begleiten. Sind Sie nicht bei der Untersuchung dabei, erhalten Sie trotzdem ausführliche Informationen.

IV.)  Was wird untersucht?

Die medizinische Assistentin überprüft folgende Entwicklungsbereiche:

  • Seh- und Hörvermögen
  • Sprache
  • Merkfähigkeit
  • Motorik
  • Malentwicklung
  • Zahlen-/Mengenverständnis
  • Größe und Gewicht


V.)   Welche Unterlagen werden benötigt?

Bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen zur Untersuchung mit:

  • die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung
  • den ausgefüllten Fragebogen für
    sorgeberechtigte Personen
  • das Früherkennungsheft für Kinder bzw. die Teilnahmekarte (Vorlage verpflichtend)
  • das Impfbuch bzw. eine schriftliche Erklärung, dass Ihr Kind nicht geimpft ist (Vorlage verpflichtend)

  • falls vorhanden, wichtige Arztberichte zu Erkrankungen Ihres Kindes
  • bei Brillenträgern:
    Brille nicht vergessen

Die Assistentin dokumentiert die Informationen und Sie werden zu Impfungen beraten.

VI.)  Wie wird das Untersuchungsergebnis übermittelt?

Sie erhalten von uns einen schriftlichen Befund, den Sie bitte an den Kinderarzt/-ärztin weitergeben.
Sofern Sie einwilligen, wird die Kindertageseinrichtung über die Ergebnisse der Untersuchung zur eventuellen Planung pädagogischer Fördermaßnahmen informiert.

Zusätzlich erhalten Sie bei Bedarf unseren Elternratgeber mit Tipps zur weiteren Förderung Ihres Kindes.


VII.) Warum benötigen wir die Einwilligungserklärungen?

Eine fachübergreifende Zusammenarbeit ist
für die optimale Förderung Ihres Kindes sehr wichtig.

Damit wir mit den pädagogischen Fachkräften zusammenarbeiten können, benötigen wir Ihre Einwilligung.

Einen Elternratgeber mit aktuellen Informationen und Tipps, wie Sie Ihr Kind zu Hause spielerisch in seiner Entwicklung unterstützen können, finden Sie bald hier.

Weitere Informationen zur Einschulungsuntersuchung des Sozialministeriums Baden-Württemberg finden Sie hier.

Kontakt

Dr. Karen Zwick
Gesundheit und Versorgung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 224
Fax: 07051 160 949
E-Mail oder Kontaktformular
Barbara Sauter
Gesundheit und Versorgung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 941
Fax: 07051 160 949
E-Mail oder Kontaktformular
Katharina Kappler
Gesundheit und Versorgung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
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Telefon: 07051 160 948
Fax: 07051 160 949
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Franziska Läpple
Gesundheit und Versorgung
Einschulungsuntersuchungen 
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 901
Fax: 07051 160 949
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