Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde betreut Sie in Angelegenheiten zum Aufenthaltsrecht und Asylrecht. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Örtlich sind wir für alle kreisangehörigen Gemeinden zuständig, die nicht zur Stadt Calw und der Stadt Nagold / Verwaltungsgemeinschaft Nagold (Ebhausen, Haiterbach, Rohrdorf) gehören.
Wir bitten um Beachtung, dass eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung, jetzt auch online Termine vereinbaren – klicken Sie hier .
Gerne können Sie uns Ihre Anliegen auch per Email mitteilen. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens, die Emailadressen entnehmen Sie bitte der Übersicht unten. Sofern Sie nicht wissen, wer für Sie zuständig sein wird, dürfen Sie uns gerne eine Email an abh@kreis-calw.de senden.
Die Ausländerbehörde im Landratsamt Calw ist u.a. für die
Erteilung bzw. Verlängerung von Aufenthaltstiteln,
Prüfung der Freizügigkeitsvoraussetzungen bei EU-Bürgern,
Mitwirkung in Visa-Verfahren für die Einreise nach Deutschland (z.B. für Einreisen zur Eheschließung, zur Familienzusammenführung, zur Au-pair-Beschäftigung etc.)
und ggf. für erforderliche Arbeitserlaubnisse
Entscheidung über die Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs -
zuständig.
Kontaktdaten der AusländerbehördeBeschleunigtes Fachkräfteverfahren
Elektronischer Aufenthaltstitel
Links zu unseren Partnern
Bundesamt für Migration und FlüchtlingeMinisterium für Soziales und Integration
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration
