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Kinder hängen an Linie als Trennlinie Dekoration Welle

Kindertagespflegepersonen benötigen, wenn Sie außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten, mehr als 15 Stunden wöchentlich, gegen Entgelt, länger als drei Monate betreuen wollen, eine Pflegeerlaubnis. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist im §43 Sozialgesetzbuch VIII geregelt.

Innerhalb der Qualifizierung werden den Kindertagespflegepersonen Grundkenntnisse aus der Pädagogik, Entwicklungspsychologie, der Kommunikation und dem Selbstmanagement vermittelt. Rechtliche Rahmenbedingungen ergänzen den Lehrplan des Deutschen Jugendinstituts. Ergänzend sind die Kindertagespflegepersonen verpflichtet einen „Erste Hilfe Kurs am Kind“ und eine Lebensmittelhygieneschulung zu absolvieren. Nicht selten verfügen Tagespflegepersonen bereits über eine pädagogische Ausbildung. Die persönliche Überprüfung durch ein Erweitertes Führungszeugnis der Kindertagespflegeperson und alle im Haushalt lebenden Erwachsenen, ein ärztliches Attest und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kommune geben zusätzliche Anhaltspunkte der Geeignetheit. Ein persönliches Gespräch in den Räumen der Tagepflegefamilie und die Überprüfung der Räumlichkeiten sind weitere Schritte auf dem Weg zur Pflegeerlaubnis.
Im Anschluss an die Qualifizierung sind jährliche Fortbildungen über 20 Unterrichtseinheiten für alle Kindertagespflegepersonen zu absolvieren. 

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