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Sie als Personensorgeberechtigte schließen mit den Tagespflegepersonen einen zivilrechtlichen Betreuungsvertrag ab. In dem Vertrag werden alle Betreuungskriterien festgeschrieben, die Ihnen als Eltern und der Kindertagespflegeperson wichtig oder rechtlich erforderlich sind. Die meisten der Kindertagespflegepersonen sind selbstständig tätig.

Sie als Eltern können einen Antrag auf öffentliche Förderung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe stellen.

Die laufende Geldleistung umfasst die Erstattung der Kosten für den Sachaufwand und einen angemessenen Beitrag zur Förderungsleistung. Die laufende Geldleistung ist abhängig vom Alter des zu betreuenden Kindes. Derzeit können für Kinder unter drei Jahren maximal 7,50 € pro Stunde und für Kinder über drei Jahre maximal 7,00 € pro Stunde berücksichtigt werden.

Sie als Personensorgeberechtigte haben sich an den Kosten der Kindertagespflege zu beteiligen. Der Kostenbeitrag wird unabhängig vom Einkommen festgesetzt. Beziehen Sie Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII werden Sie von den Kostenbeitragszahlungen befreit. Auf Antrag bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe können die Kostenbeiträge ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Kostenpflichtigen und dem Kind nachweislich nicht zuzumuten ist (§ 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII).

Manche Eltern möchten ein eigenes und individuelles Betreuungsangebot schaffen und die Kindertagespflegeperson selbst anstellen. Sowohl im Rahmen eines Minijobs als auch in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis ist dies möglich. Die Kinderbetreuung findet im Haushalt der Eltern statt.

Die Beratung, Vermittlung und Begleitung der Eltern durch die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Kindertagespflege sind für Eltern ein kostenfreies Angebot (nach SGB VIII).

Den für Sie gültigen Kostenbeitrag entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Merkblatt der wirtschaftlichen Jugendhilfe.

Merkblatt Kindertagespflege - Tagespflege im eigenen Haushalt

Merkblatt Kindertagespflege - Tagespflege im Haushalt des Personensorgeberechtigten

Merkblatt Kindertagespflege - Tagespflege in anderen geeigneten Räumen

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