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OnyX - Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen

                                                               
                   

In der Beratungsstelle haben betroffene Kinder und Jugendliche aber genauso auch deren Eltern, Vertrauenspersonen oder Fachkräfte die Möglichkeit, über ihre Verdachtsmomente oder stattgefunde sexualisierte Übergriffe zu sprechen. Wir unterstützen mit sachdienlichen Informationen und erarbeiten mit ihnen gemeinsam ein individuelles Handlungskonzept, das sie unterstützt und wieder handlungsfähig macht.

Unsere Beratung ist vertraulich und kostenlos, auf Wunsch auch anonym.

Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

„Mädchen und Jungen haben das Recht, auch ohne Wissen ihrer Eltern, bei uns beraten zu werden.“ (§8 Kinder- und Jugendhilfegesetz)

Wer kann zu uns kommen?

  • Kinder und Jugendliche, die Grenzverletzungen, körperliche Übergriffe oder sexuellen Missbrauch erleben oder erlebt haben
  • Familienmitglieder, Freunde und Vertrauenspersonen
  • Fachkräfte aus unterschiedlichen Berufen, die mit dem Thema sexualisierte Gewalt oder mit diesbezüglichen Verdachtsfällen konfrontiert sind
  • Eltern und Fachkräfte, die Fragen zur sexuellen Entwicklung ihrer Kinder haben
  • Übergriffige Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre
  • Wir bieten keine Täterarbeit an

Was bieten wir in unserer Beratungsstelle an?

  • Beratung und Information (telefonisch, persönlich oder per E-Mail) im Landratsamt Calw und den Außenstellen Nagold und Calmbach
  • Beratung bei sexuellen Übergriffen unter Kindern und Jugendlichen in Abgrenzung zu Doktorspielen
  • Gemeinsame Erarbeitung von Handlungskonzepten
  • Was bedeutet es Strafanzeige zu erstellen? Gegebenenfalls Begleitung zur Polizei, zum Gericht, etc.
  • Verleih von Präventionsmaterialien an Fachkräfte für verschiedene Altersgruppen
  • Beratung von Fachkräften:
    • Vermittlung von spezifischem Fachwissen, so dass die Fachkraft eine klare Haltung und Handlungsfähigkeit in Fällen mit Verdacht auf sexualisierte Gewalt entwickeln kann
    • Kollegiale Beratung in Fällen mit Verdachtsmomenten auf sexualisierte Gewalt
    • Bereitstellung von Informationsmaterialien
    • Bei Fällen, in denen eine Abschätzung einer Kindeswohlgefährdung nach §8a Kinder- und Jugendhilfegesetz vorgenommen werden muss, kann eine Insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen werden.

Kinder / Jugendliche

  • Jemand hat freizügige Fotos von dir ohne dein Wissen weitergeleitet?
  • Jemand hat dir auf dem Schulhof gegen deinen Willen einen Porno gezeigt oder geschickt?
  • Jemand hat dich an den Brüsten oder im Genitalbereich berührt?
  • Jemand hat dich zum Sex gezwungen?


Du bist nicht alleine!

Jedes Jahr erleben viele Kinder und Jugendliche in Deutschland sexualisierte Gewalt. In den meisten Fällen ist der Täter oder die Täterin kein Fremder, sondern eine enge Bezugsperson, wie zum Beispiel der eigene Vater. Oft beginnt es mit angenehmen Berührungen oder Streicheleinheiten, die immer unangenehmer werden und in sexualisierter Gewalt enden. Der Täter oder die Täterin versucht dir die Schuld daran zu geben und sagt, dass du es niemandem erzählen darfst, da sonst etwas ganz Schlimmes passiert?

STOPP!!!

DU bist NICHT schuld daran! Schuld alleine ist der Täter oder die Täterin

Dein Körper gehört dir! Niemand darf dich anfassen, berühren oder Fotos von dir machen oder veröffentlichen, wenn du es nicht möchtest.

Du darfst Nein sagen!

Vertraue deinen Gefühlen! Wenn du das Gefühl hast, dass das, was jemand mit dir gemacht hat, nicht in Ordnung war, dann darfst du dir Hilfe holen!

Hilfe holen ist kein Petzen! Es gibt gute und schlechte Geheimnisse. Ein gutes Geheimnis ist zum Beispiel, wenn du deiner besten Freundin nicht verrätst, was du ihr zum Geburtstag schenkst. Ein schlechtes Geheimnis ist ein Geheimnis, mit dem es dir schlecht geht, das dir Bauchweh macht. Schlechte Geheimnisse, darf man weitererzählen. 

(vergleiche: Präventionsbotschaften Handbuch Echte Schätze)

Wenn du ein schlechtes Geheimnis hast und nicht weißt, wem du dich anvertrauen kannst, dann melde dich bei uns! Wir sind genau für solche Fälle da und hören dir gerne zu!

Die Beratung bei uns kostet nichts. Deinen Namen musst du uns nicht nennen, wenn du nicht möchtest. Wir erzählen niemandem, was du uns erzählt hast und wenn, besprechen wir mit dir, wem wir die Infos weitergeben. Deine Eltern müssen nichts davon erfahren.

Telefon: 0170/4544080 
E-Mail: OnyX@kreis-calw.de

Familienmitglieder, Freunde und Vertrauenspersonen

Liebe Eltern und Vertrauenspersonen,

haben Sie den Verdacht, dass ihr Kind oder ein Ihnen nahestehendes Kind eine sexuelle Grenzverletzung oder einen sexuellen Übergriff erlebt hat oder sexuell missbraucht wurde?

Oder hat sich Ihr Kind oder ein Ihnen nahestehendes Kind Ihnen anvertraut, dass es sexuell missbraucht wurde?

Dann steht ihre Welt nun sicherlich Kopf! Sie machen sich Vorwürfe und wollen den Missbrauch sofort beenden. Wir können Sie gut verstehen, aber überstürzte Handlungen verschlimmern die Situation häufig.

Was können Sie tun???

  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Hören Sie dem Kind zu, aber bohren Sie nicht nach! Das Kind erzählt so viel wie es möchte. Setzen Sie es nicht unter Druck, da es sonst eventuell ganz verstummt.
  • Loben Sie seinen Mut sich Ihnen anvertraut zu haben.
  • Sagen Sie ihm, dass sie ihm glauben und ihm helfen möchten.
  • Überreaktionen, wie Weinen oder Drohungen gegenüber dem/der TäterIn führen oft dazu, dass das Kind nichts mehr erzählt, da es sie beschützen möchte.
  • Machen Sie dem Kind keine Vorwürfe und geben Sie ihm keine Mitschuld am Missbrauch.
  • Machen Sie keine Versprechungen, die Sie nicht halten können und informieren sie das Kind über weitere Schritte. Übergehen Sie es nicht, da dies ein weiterer Übergriff für das Kind bedeutet.
  • Sprechen Sie den oder die TäterIn auf gar keinen Fall auf den sexuellen Missbrauch an. Reichen die Beweise nicht aus, verschlimmert sich die Problematik für das Kind häufig nur noch.
  • Wenn möglich, besprechen Sie sich mit einer Person Ihres Vertrauens!
  • Es gibt keine Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch. Eine bereits gemachte Anzeige kann nicht mehr zurückgenommen werden, da es sich um ein Offizialdelikt handelt. Der Prozess von der Anzeigenstellung bis zum Gerichtsverfahren kann für das Opfer sehr lang und belastend sein und muss gut überlegt werden.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen dabei die Situation einzuordnen und wägen gemeinsam mit Ihnen ab, welche Hilfe für Sie und das betroffene Kind zum aktuellen Zeitpunkt benötigt wird. 

(vergleiche Broschüre "Mutig fragen – besonnen handeln", Bundesminsiterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Telefon: 0170/4544080
E-Mail: OnyX@kreis-calw.de

Fachkräfte - Abschätzung einer Kindeswohlgefährdung

Liebe Fachkräfte,

Sie haben den Verdacht, dass ein Kind Ihrer Einrichtung sexuell missbraucht wird beziehungsweise ein Kind Ihrer Einrichtung hat sich Ihnen anvertraut?

Dann möchten Sie dem Kind jetzt natürlich so schnell wie möglich helfen.

Leider führen „Schnellschüsse“ in diesem Bereich häufig zu einer Verschlimmerung der Problematik für das betroffene Kind.

WIE VERHALTE ICH MICH RICHTIG?

  • BLEIBE RUHIG, BEEILE DICH LANGSAM

Ruhe zu bewahren und nicht vorschnell zu handeln, zeugt von Professionalität. Schnellschüsse gehen nach hinten los!

  • SICH HILFE HOLEN

Wer helfen will, braucht Unterstützung. Bleiben Sie auf keinen Fall alleine mit ihren Fragen und Gefühlen!!! Prüfen Sie gemeinsam, inwieweit der Verdacht vage oder begründet ist. Planen Sie gemeinsam Handlungsschritte. Holen Sie sich fachliche Unterstützung!

  • ICH NEHME DICH ERNST

Dem Kind glauben, auch wenn die Aussage unlogisch erscheint. Kein Kind denkt sich sexuellen Missbrauch aus.

  • LOBEN

Loben Sie das Kind, dass es den Mut hatte, sich ihnen anzuvertrauen, und sich Hilfe zu holen.

  • BOHRENDE FRAGEN VERMEIDEN

Überlassen Sie dem Kind, über was es wann reden möchte. Akzeptieren Sie, wenn ein Kind nicht darüber reden möchte. Meiden Sie WARUM Fragen!

  • SUGGESTIVFRAGEN VERMEIDEN

Stellen Sie dem Kind keine Fragen, die es nur mit ja oder nein beantworten kann.

  • KEINE MITSCHULD

Geben Sie dem Kind niemals Mitschuld, die Verantwortung trägt immer alleine der Täter/die Täterin!

  • AKZEPTIERE DIE GEFÜHLE DES KINDES

Das Kind kann durchaus auch positive Gefühle dem Täter gegenüber haben.

  • KEINE VORWÜRFE

Machen Sie dem Kind gegenüber keine Vorwürfe, dass es sich erst jetzt anvertraut hat.

  • KEINE FALSCHEN VERSPRECHUNGEN

Versprechen Sie dem Kind nichts, was Sie nicht halten können. Machen Sie nichts hinter dem Rücken des Kindes, sonst wird sein Vertrauen erneut missbraucht! Besprechen Sie mit dem Kind die weiteren Schritte!

  • ELTERN/PERSONENSORGEBERECHTIGTEN AUF KEINEN FALL MIT DEM VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS KONFRONTIEREN

Suchen Sie Gelegenheiten, mit den Eltern in Kontakt zu treten, um zu erfahren, wie sich das Kind zuhause verhält. Sprechen Sie dabei nicht über die Vermutung des sexuellen Missbrauchs und nicht über die spezifischen Auffälligkeiten, die sie beobachtet haben!!! Ansonsten könnte eine Hilfe für das Kind unmöglich werden, wenn zum Beispiel das Kind von den Eltern unter Druck gesetzt oder aus der Einrichtung abgemeldet wird.

  • SACHLICHE DOKUMENTATION

Beginnen Sie mit der Dokumentation sobald Sie auffällige Verhaltensweisen oder andere Symptome im sprachlichen oder körperlichen Bereich wahrnehmen. Schreiben Sie Ihre Beobachtungen ohne Bewertung oder Interpretation auf. Vergessen Sie Datum und Uhrzeit nicht.

  VORGEHEN BEI VERDACHT AUF SEXUELLE GEWALT

ERKENNEN – BENENNEN – HANDELN

STEP 1:

WAHRNEHMUNG UND ORIENTIERUNG DURCH KOLLEGIALE BERATUNG

  • Sie nehmen ein (sexuell) auffälliges Verhalten/Symptom bei einem Kind wahr.
  • Dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen von Anfang an, aber bewerten Sie das Gesehene nicht.
  • Suchen Sie das Gespräch mit anderen KollegInnnen oder auch mit der Beratungsstelle.
  • Besprechen Sie Ihre Wahrnehmungen im Team.
  • Informieren Sie die Leitungsperson/Träger Ihrer Einrichtung. 

Wichtigste Regeln:

  • Sich Hilfe holen. Wer helfen will braucht Unterstützung.
  • Bleiben Sie auf keinen Fall alleine mit ihren Fragen und Gefühlen!!!
  • Finden Sie Möglichkeiten, Ihre Ängste, Ihre Wut und Unsicherheit aussprechen zu können, Fragen zu stellen und nachzudenken.
  • Prüfen Sie für sich, welches Helfersystem Sie nutzen können zum Beispiel Beratungsstelle, Allgemeiner Sozialer Dienst, Kindergartenfachberatung

ACHTUNG!!!!

Auf keinen Fall die Eltern/Personensorgeberechtigten mit dem Verdacht konfrontieren!

STEP 2:

INANSPRUCHNAHME EXTERNER BERATUNG DURCH DIE INSOWEIT ERFAHRENE FACHKRAFT (IeF)

  • Bestätigt sich ihrer Meinung nach die Vermutung, dass sexueller Missbrauch vorliegt oder lässt sich die Vermutung nicht hundertprozentig ausschließen, MUSS die Leitung eine Insoweit erfahrene Fachkraft (IeF) hinzuziehen. Bei der Kontaktaufnahme und Beratung durch eine IeF ist zu beachten, dass aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen keine Daten des betroffenen Kindes und der Familie wie Namen oder Adresse weitergegeben werden dürfen. Die Beratung erfolgt anonym!!! Die insoweit erfahrene Fachkraft hat per Gesetz den Prozess der Risikoabschätzung fachlich beratend zu begleiten.
  • Die insoweit erfahrene Fachkraft steht Ihnen beratend zur Seite und kann aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz und gleichzeitiger Distanz gemeinsam mit Ihnen das Risiko abschätzen und die weiteren notwendigen Handlungsschritte besprechen.
  • Ob die Eltern/Personensorgeberechtigten des Kindes informiert werden oder dies zum gegebenen Zeitpunkt ein zu großes Risiko für das Kind darstellt, darf nur gemeinsam mit einer Fachkraft/IeF/MitarbeiterIn des Jugendamtes und keinesfalls voreilig von der Einrichtung/ErzieherIn alleine getroffen werden.
  • Wenn die Vermutung des sexuellen Missbrauchs ausgeräumt ist oder die Eltern für den ausreichenden Schutz des Kindes sorgen, ist hiermit der Beratungsprozess durch die insoweit erfahrene Fachkraft beendet. Wird jedoch eine Kindeswohlgefährdung deutlich, MUSS das Jugendamt von der Einrichtung informiert werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes.

STEP 3:

INFORMATION DES JUGENDAMTES UND AUFHEBUNG DER ANONYMITÄT

Wann muss das Jugendamt informiert werden:

  • wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen
  • wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit eine schwere Schädigung des Kindes durch sexuelle, körperliche oder seelische Gewalt oder schwere Vernachlässigungzu erwarten ist

Sobald das Jugendamt über die Kindeswohlgefährdung informiert ist, liegt hier die Verantwortung für das Verfahren nach § 8a Sozialgesetzbuch VIII.

Denn sind die Personendaten dem Jugendamt bekannt, ist dieses verpflichtet, notwendige und geeignete Hilfen einzuleiten, und im Bedarfsfall Maßnahmen zum Schutz des Kindes zu ergreifen.

Parallel zu dem Verfahren gemäß § 8a bleibt es, solange das Kind noch die Einrichtung besucht, auch weiterhin zentrale Aufgabe der ErzieherInnen das Kind zu stärken. Eine stabilisierende und unterstützende Beziehung zum Kind ist zu diesem Zeitpunkt von großer Bedeutung. Auch gilt es weiterhin dem Kind zu zuhören und es ernst zu nehmen. Auffälligkeiten, Verhaltensänderungen sowie Aussagen (in wörtlicher Rede) des Kindes sind zu dokumentieren, allerdings sollten die pädagogischen Fachkräfte die Ermittlungsarbeit der Polizei überlassen.

Grundsätzlich ist es auch nicht Aufgabe der ErzieherInnen der Einrichtung, die Eltern hinsichtlich des Verdachts auf sexuellen Missbrauch anzusprechen. Diese Aufgabe liegt bei den Mitarbeitern des Jugendamtes.

(vergleiche "Handlungsleitfaden für päd. Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen bei sex. Gewalt", Landratsamt Calw)

Übergriffige Kinder / Jugendliche bis 14 Jahre

  • Du hast jemanden gegen seinen Willen intim berührt?
  • Du hast jemanden gezwungen Nacktfotos von sich zu machen?
  • Du hast Nacktfotos von jemandem weitergeschickt?
  • Du warst sexuell übergriffig?
  • Du weißt das dein Verhalten nicht richtig war, weißt aber nicht mit wem du darüber sprechen kannst?
  • Du möchtest dein Verhalten ändern und benötigst Unterstützung dabei?
  • Du hast Angst, dass du für dein Verhalten bestraft wirst?

Dann bist du bei uns genau richtig!
In einem persönlichen, kostenlosen Beratungsgespräch kannst du uns, auch anonym, von dem sexuellen Übergriff erzählen. Wir hören dir zu und überlegen gemeinsam mit dir, wie du dein Verhalten zukünftig ändern kannst.

Telefon: 0170/4544080 
E-Mail: OnyX@kreis-calw.de

Täterarbeit

OnyX bietet keine Täterarbeit an. Von TäterInnen spricht man ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, dem Beginn der Strafmündigkeit.
Kinder, Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 12-21 Jahren, können sich bezüglich eines Einzel-/Gruppentrainings zum Thema sexualisierte Grenzüberschreitung hier informieren:

Bezirksverein für soziale Rechtspflege
Erbprinzenstraße
75175 Pforzheim

Telefon: 07231/155310
E-Mail: info@bezirksverein-pforzheim.de

TäterInnen können sich zum Beispiel an Systegra in Stuttgart wenden bzw. Informationen einholen:

Systegra
Hauptstätter Str. 53 a
70178 Stuttgart

Telefon: 0711/6207073
E-Mail: info@systegra-stuttgart.de

"Doktorspiele" in Abgrenzung zu sexuellen Übergriffen

Doktorspiele oder Körpererkundungsspiele gehören zur normalen sexuellen Entwicklung von Kindern dazu und kommen in allen Kulturen vor. Bereits Babies entdecken ihren eigenen Körper. Im 2. und 3. Lebensjahr werden häufig andere Kinder in die Handlungen mit einbezogen. Die Kinder untersuchen sich gegenseitig und nehmen sich als Mädchen oder Junge wahr.

Etwa ab dem 4. Lebensjahr beginnen Kinder mit Doktorspielen. Doktorspiele finden meist unter Freunden, die im gleichen Alter sind, statt. Es sind gleichberechtigte und gegenseitige Spiele, das heißt die Initiative geht dabei nicht nur von einem Kind aus und kein Kind ordnet sich unter. Doktorspiele sind völlig normal und gehören zur sexuellen Entwicklung dazu. Wenn Doktorspiele verboten werden, kann es zu heimlichen sexuellen Handlungen kommen, die nicht mehr in Ordnung sind.

(vergleiche Broschüre "Mutig fragen – besonnen handeln", Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen udn Jugend)

Statt einem Verbot sollten klare Regeln für die Doktorspiele aufgestellt werden.

"Regeln für Doktorspiele:

  • Jedes Kind bestimmt selbst, mit wem es „Doktor“ spielen will
  • Kinder streicheln und untersuchen sich nur so viel, wie es für sie selbst und die anderen schön ist.
  • Niemand steckt einem anderen Kind etwas in den Po, in die Scheide, in den Penis, in den Mund, in die Nase oder ins Ohr.
  • Größere Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben bei „Doktorspielen“ nichts zu suchen.
  • Hilfe holen ist kein Petzen!

Signale bei denen Eltern und auch andere Bezugspersonen sich beraten lassen sollten:

Ein Kind…

  • spielt Doktorspiele mit Kindern, die zwei oder mehr Jahre älter oder jünger sind.
  • verletzt sich selbst oder andere an den Genitalien.
  • spricht über Handlungen oder spielt Handlungen nach, die Erwachsenensexualität entsprechen.
  • versucht, fremde oder uninteressierte Kinder in Doktorspiele einzubeziehen.
  • überredet, besticht oder zwingt andere Kinder mit körperlicher Gewalt oder Drohungen zu Doktorspielen.
  • beleidigt oder beschimpft andere Mädchen und Jungen mit sexuellen Ausdrücken.
  • erlegt anderen Kindern unter Anwendung von verbalen Drohungen oder körperlicher Gewalt ein Geheimhaltungsgebot über Doktorspiele auf."

    (zitiert Broschüre "Mutig fragen – besonnen handeln", Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend)

Sexuelle Übergriffe unter Kindern

"Ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden beziehungsweise das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt. Häufig wird dabei ein Machtgefälle zwischen den beteiligten übergriffigen und betroffenen Kindern ausgenutzt, indem zum Beispiel durch Versprechungen, Anerkennung, Drohung oder körperliche Gewalt Druck ausgeübt wird."

(zitiert aus Broschüre ajs Aktion Jugendschutz, sexuelle Übergriffe unter Kindern)

In der Regel geht es bei einem sexuellen Übergriff um Macht und Überlegenheit über das andere Kind bzw. die anderen Kinder. Häufig suchen sich übergriffige Kinder dafür jüngere, schwächere und weniger sozial integrierte Kinder aus.

Auch sexualisierte Schimpfwörter sind sexuelle Übergriffe, auf die reagiert werden muss. Auch wenn die Kinder noch gar nicht genau wissen, um was es sich bei den Wörtern wie z.B. Hurensohn handelt.

(vgl. Broschüre Aktion Jugendschutz, sexuelle Übergriffe unter Kindern)

Fachlicher Umgang mit sexuellen Übergriffen unter Kindern:

Wenn Sie einen sexuellen Übergriff in ihrer Einrichtung beobachten oder ein Kind sich Ihnen anvertraut und von einem sexuellen Übergriff erzählt, sprechen Sie zuerst alleine mit dem betroffenen Kind. Loben Sie es für seinen Mut sich Hilfe zu holen. Sagen Sie ihm, dass Sie ihm glauben und es keine Schuld am Übergriff hat. Trösten Sie es und kümmern Sie sich zuerst um dieses Kind. Konfrontieren Sie anschließend das übergriffige Kind mit dem Übergriff und machen Sie ihm klar, dass Sie nicht das Kind, aber sein Verhalten verurteilen. Überlegen Sie sich welche Maßnahmen sie ergreifen, um weitere Übergriffe zu vermeiden.

"Maßnahmen

  • dienen dem Schutz betroffener Kinder und zielen auf Verhaltensänderung durch Einsicht und Einschränkungen (anders Strafen: sie sollen abschrecken)
  • schränken das übergriffige Kind ein – nicht das betroffene!
  • werden befristet, damit sich die Verhaltensänderung lohnt
  • müssen konsequent durchgeführt und kontrolliert werden
  • brauchen deshalb die Kommunikation und den Konsens im Team beziehungsweise Kollegium
  • wahren die Würde des übergriffigen Kindes
  • müssen geeignet sein, dem übergriffigen Kind den Ernst der Lage deutlich zu machen
  • werden von den Pädagog/innen entschieden – nicht von Eltern oder betroffenen Kindern."

    (zitiert aus Broschüre Aktion Jugendschutz, sexuelle Übergriffe unter Kindern)

Strafanzeige

Wer muss Anzeige erstatten, wer nicht?

Weder Betroffene noch Privatpersonen sind gesetzlich verpflichtet, bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch eine Strafanzeige gegen den Täter oder die Täterin zu stellen. Auch wenn die Privatperson aus glaubwürdiger Quelle erfährt, dass eine solche Tat in der Zukunft geplant ist, entsteht daraus keine Verpflichtung zur Anzeige.

Für Erzieherinnen und Erzieher sowie sozialpädagogische Fachkräfte besteht die Pflicht, eine Kindeswohlgefährdung zu verhindern, eröffnet jedoch nur die Möglichkeit, nicht die Verpflichtung zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden.

Bei der Anzeigepflicht von Behörden und Amtsträgern unterscheidet der Gesetzgeber: Wer im Bereich der Strafverfolgung tätig ist – also etwa bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft – muss Straftaten anzeigen, wenn sie oder er dienstlich davon erfahren hat. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Behörden, wie beispielsweise der Jugendämter, besteht eine Pflicht zur Strafanzeige nicht.

Vorgesetzte einer solchen Behörde: Die Fürsorgepflicht kann sie in bestimmten Fällen tatsächlich dazu verpflichten das Jugendamt einzuschalten oder Strafanzeige zu erstatten. Der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit und die Datenschutzvorschriften stehen diesem Vorgehen nicht entgegen – denn personenbezogene Daten an andere öffentliche Stellen zu übermitteln, ist immer zulässig, wenn es zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben erforderlich ist.

Die Kirchen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kirchen gelten deshalb bezüglich der Pflicht zur Anzeige von sexuellem Missbrauch dieselben Grundsätze wie für Privatpersonen: Sie sind nicht dazu verpflichtet, Straftaten anzuzeigen. 

Quelle: https://beauftragter-missbrauch.de/recht/strafrecht/verdachtsfall-und-anzeigepflicht/

Präventionsmaterialien zum Ausleihen und Downloaden

Präventionskoffer I:

Literatur für Fachkräfte für das Kindergartenalter und Kinderbücher, Spiele und CDs für dieses Alter

Präventionskoffer II:

Literatur für Fachkräfte für Grundschulkinder und Jugendliche und Kinderbücher für dieses Alter

Präventionskoffer III:

Fachliteratur zum Thema

„Starke Kiste – eine Arbeitshilfe zur Prävention sexueller Gewalt für das Grundschulalter“ gefördert vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration. In diesen Kisten befinden sich neben einem Begleitheft mit konkreten Praxisanregungen für den Schulunterricht, Fachbücher, Kinderbücher, eine DVD, Spiele und Broschüren/Informationsmaterialien.

„Echte Schätze Kiste - Die starke-Sachen-Kiste für Kinder im Kindergartenalter“ kann von ErzieherInnen ausgeliehen und eingesetzt werden, die die Echte Schätze Fortbildung durchlaufen haben.

Gerne können Sie die oben beschriebenen Materialien bei uns ausleihen!
Gerne beantworten wir auch ihre Fragen zur Echte Schätze Fortbildung für ErzieherInnen!

Videos zum Download:

Präventionsvideo 1

Präventionsvideo 2

Präventionsvideo 3

Präventionsvideo 4

Telefon: 0170-4544080
E-Mail: OnyX@kreis-calw.de

Informationsmaterialien

Gerne senden wir Ihnen Informationsmaterialien zu

Telefon: 0170-4544080
E-Mail: OnyX@kreis-calw.de

Informationsmaterialien finden Sie zum Beispiel auch unter:

www.bmfsfj.de

www.ajs-bw.de

www.ubskm.de

www.zartbitter.de

www.bzga.de

Insoweit erfahrene Fachkräfte

Bei gewichtigen kindeswohlgefährdenden Anhaltspunkten

Präventions- und Beratungsdienste im Landratsamt Calw:

-       Herr Frank                                                                            Tel. 07051-160-7366

(Ebhausen, Wildber, Bad Teinach, Neubulach, Neuweiler)

-       Frau Ehmann                                                                       Tel. 07051-160-7394

(Nagold, Althengstett, Gechingen, Ostelsheim)

-       Herr Bölzner                                                                        Tel. 07051-160-154

(Bad Liebenzell, Calw, Simmozheim, Oberreichenbach)

-       Frau Lambers                                                                      Tel. 07051-160-226

(Bad Herrenalb, Dobel, Höfen, Schömberg, Unterreichenbach, Bad Wildbad)

-       Frau Schrödelsecker                                                          Tel. 07051-160-256

(Haiterbach, Rohrdorf, Altensteig, Enzklösterle, Simmersfeld, Egenhausen)

Weitere Insoweit erfahrene Fachkräfte finden Sie hier.

Wichtige Informationen und Notfallnummern

Wichtige Informationen und Notfallnummern

  • Wenn Sie Unterstützung bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung benötigen, wenden Sie sich bitte an eine Insoweit erfahrene Fachkraft.

  • Über die Homepage www.arztsuche-bw.de können Sie kurzfristig einen Ersttermin für eine Akutbehandlung bei einer Therapeutin vermittelt bekommen.

  • Jede Vergewaltigung ist ein Notfall. Im Krankenhaus erhalten Sie Hilfe. Wichtige Hinweise hierzu finden Sie unter www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de

  • Eine anonyme Spurensicherung bietet die Klinik in Freudenstadt 07441 540 und die Heliosklinik in Pforzheim 07231 9690 an

  • Gerne können Sie sich auch jederzeit an das “Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ wenden. Dies ist die bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt, für Angehörige und Personen aus dem sozialen Umfeld der Kinder sowie für Fachkräfte und für alle Interessierten. Sie können unter der Telefonnummer 0800 22 555 30 kostenlos und anonym anrufen.

  • Auch die “Nummer gegen Kummer“ ist für Sie da. "Nummer gegen Kummer e.V." ist der Dachverband des größten kostenfreien telefonischen Beratungsangebots für Kinder, Jugendliche und Eltern in ganz Deutschland. Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, für alle Kinder und Jugendlichen, ihre Eltern und andere Erziehungspersonen Gesprächspartner zu sein - besonders dann, wenn andere fehlen. Junge Menschen finden somit telefonisch am Kinder- und Jugendtelefon mit der Nummer 116 111 oder online bei der E-Mail-Beratung Rat, Hilfe, Trost und Unterstützung.

    Müttern, Vätern oder Großeltern und anderen Erziehenden steht mit dem Elterntelefon 0800 111 0 55 0 ebenfalls ein qualifiziertes Beratungsangebot zur Verfügung. Die Beraterinnen und Berater der "Nummer gegen Kummer" sind erster Ansprechpartner für alle Fragen, Probleme und in besonders kritischen Situationen. Bei Bedarf öffnen sie den Weg zu weiteren Hilfen.

Informationen in einfacher Sprache

Alle Informationen in einfacher Sprache findest du hier.

Was bedeutet OnyX?

Der Onyx ist ein Heilstein, er kann das Selbstbewusstsein und die innere Stärke fördern. Diese Eigenschaften sind elementar für Kinder und Jugendliche, die sich dazu entschließen, sich anzuvertrauen. Deshalb haben wir für unsere Beratungsstelle den Namen OnyX gewählt.

Wir haben uns der bundesweiten Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“ angeschlossen und als sichtbares Zeichen dafür das X in unseren Namen integriert.

Weitere Informationen zu der Kampagne unter www.kein-raum-fuer-missbrauch.de.

Kontakt

Nadine Dreher
Jugendhilfe
OnyX Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Freudenstädter Straße 30
72202 Nagold
Anfahrt
Telefon: 07051 160 7380
Fax: 07051 795 721
E-Mail oder Kontaktformular
Katrin Schübel
Jugendhilfe
OnyX-Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Freudenstädter Straße 30
72202 Nagold
Anfahrt
Telefon: 07051 160 7389
Fax: 07051 795 724
E-Mail oder Kontaktformular
Agnes Ullmann
Jugendhilfe
OnyX-Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Freudenstädter Straße 30
72202 Nagold
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