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Kinderschutz

Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, ist eine vorrangige und zentrale Verpflichtung der öffentlichen Jugendhilfe.

Aber auch sonstige Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, wie beispielsweise ErzieherInnen, LehrerInnen und ÄrztInnen, die Gefährdungsmomente wahrnehmen, haben diese Aufgabe inne.
Fragen zum Kinderschutz beantwortet Ihnen die zuständige Fachkraft des Sozialen Dienstes (siehe untenstehende Karte), in deren Bereich das Kind wohnt beziehungsweise sich aufhält.  

MitarbeiterInnen von sozialen Einrichtungen und sonstige Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, können sich zur besseren Einschätzung einer bestehenden Kindeswohlgefährdung beratend an eine »Insoweit erfahrene Fachkräfte«(IeF) wenden.

IN AKUTEN NOTFALLSITUATIONEN:

Wenden Sie sich bitte umgehend an die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes, wenn Sie eine Gefährdung eines Kindes erkennen. Eine Schilderung kann auch anonym erfolgen.
Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei.

 

Sie finden Ihren Ansprechpartner hier oder auf der untenstehenden Karte, indem Sie auf Ihren Wohnort gehen:

                                  Interaktive Karte Zuständigkeiten Sozialer Dienst