Beistandschaften / Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften
Beistandschaften
Unsere Aufgaben im Bereich der Beistandschaft:
- Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung
- Vertretung des Kindes vor dem Familiengericht bei der Klage zur Vaterschaftsfeststellung
- Beratung zu Unterhaltsansprüchen des Kindes
- Regelung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
- Vertretung der Interessen des Kindes bei Unterhaltsansprüchen
Den Beratungsanspruch hat nur der Elternteil, bei dem das betroffene Kind lebt.
Außerdem können Sie die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung, der Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung, der Sorgeerklärung und der Unterhaltsverpflichtung vornehmen lassen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, vgl. Ansprechpartner.
Weitere Informationen finden Sie in den Broschüren „Die Beistandschaft“ sowie „Das Kindschaftsrecht“.
Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften
Unsere Aufgaben als Vormund/ Ergänzungspfleger:
- Wahrnehmung der elterlichen Sorge (Vormundschaft)
- Wahrnehmung von Teilen der elterlichen Sorge (Ergänzungspflegschaft)
Wann bekommt ein Kind einen Vormund oder Pfleger:
- wenn die Mutter noch minderjährig ist, sofern kein anderer Vormund gerichtlich bestimmt wurde
- wenn das Sorgerecht oder Teile davon durch das Familiengericht entzogen wurde und keine geeignete Person im nahen Umfeld des Kindes die Vormundschaft/Pflegschaft verantwortlich ausüben kann
Ihre Ansprechpartner
Die Angelegenheiten zu Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften richten Sie an die unten genannten Personen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall.
Ihren Ansprechpartner bei den Beistandschaften entnehmen Sie der nachfolgenden Übersicht:
Der Nachname des Kindes beginnt mit: Ansprechpartner:
A, F, Ha, I, J, N, O, Q, R, | Frau Kempf |
B, Hi - Hz, Kr - Kz | Frau Weiss |
C, Sch | Frau Harant |
E, Ga - Gn, U, W, X, Y | Frau Sluka |
M und Sachgebietsleitung | Frau Siemers |
D, Ka - Ko, L, St | Herr Schacht |
Go - Gz, He, V | Frau Hiller |
J, P, S, T, Z | Frau Schneider |
Bitte vereinbaren Sie immer vorher einen Termin. |
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