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Landratsamt Haus C Welle

Übernahme von Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe)

Haben Sie Bestattungskosten zu tragen, weil ein naher Angehöriger verstorben ist?

Allgemeine Informationen

In Deutschland besteht Bestattungspflicht.

Als Angehörige oder Angehöriger der verstorbenen Person müssen Sie gemäß der gesetzlich geregelten Reihenfolge für die Bestattung sorgen und die dabei anfallenden Kosten übernehmen. Die entstandenen Kosten können Sie von den Erbinnen, Erben oder sonst Zahlungspflichtigen einfordern, wenn Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören.

Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit Ihnen die Begleichung als gesetzlich verpflichtete Person abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen nicht zugemutet werden kann.

Es übernimmt die Kosten für eine einfache, aber würdige Bestattung. Das gilt auch für Urnenbestattungen.

Voraussetzungen

  • Sie sind zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet
  • Die verstorbene Person hat keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen
  • Sie können die Kosten der Bestattung nicht aus eigenen Mitteln tragen
  • Die Kosten sind unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen

Verfahrensablauf

Sie müssen die Übernahme der Bestattungskosten schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Dort können Sie sich auch beraten lassen und den Antrag ausfüllen. Stimmt die zuständige Stelle Ihrem Antrag zu, erfolgt die Zahlung entweder an Sie selbst oder mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis direkt an das Bestattungsunternehmen und das Friedhofsamt.

Die zuständige Stelle ist

  • wenn die verstorbene Person Sozialhilfe bezogen hat: Das Sozialamt, von dem sie Sozialhilfe bezogen hat.
  • wenn die verstorbene Person keine Sozialhilfe bezogen hat: Das Sozialamt des Sterbeorts.

Sozialamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.

Welcher Ansprechpartner für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte in der unter "Dokumente" genannten PDF "Informationen zum Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten nach §74 SGB XII". Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Frist/Dauer

Sie können den Antrag vor oder nach der Bestattung stellen. Besprechen Sie nach Möglichkeit eine Übernahme der Kosten schon vorher mit der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage

  • § 8 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • § 74 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • § 31 (1) in Verbindung mit § 21 (1) Nr. 1 und (3) Bestattungsgesetz Baden-Württemberg

Dokumente/ Antrag:

Achtung! Jetzt neu für Sie: Anträge können auch Online über Service BW gestellt und auch online eingereicht werden! Den Online-Antrag über Service BW finden Sie hier:

https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/1343?plz=75399&ags=08235073

Oder zum Download als PDF (bitte ausgefüllt mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen). Bitte reichen Sie keine Originale ein. Wir stellen auf die elektronische Akte um. Alle Originale werden digitalisiert und anschließend vernichtet. Diese können daher nicht zurückgeschickt werden:

Antrag komplett auf Übernahme von Bestattungskosten 2023 (PDF, 469 kB)

Informationen zum Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII Sep 23 (PDF, 157 kB)



Kontakt

Janette Hanke
Soziale Hilfen
Bestattungskosten, Zivilrechtliche Ansprüche
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 431
Fax: 07051 795 431
E-Mail oder Kontaktformular
Manuela Knörle
Soziale Hilfen
Teamleiterin
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 267
Fax: 07051 795 267
E-Mail oder Kontaktformular