Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Sie haben möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII), wenn Sie Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Ihrem oder dem Einkommen und Vermögen Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin bestreiten können und mindestens 18 Jahre alt sind und vom Rentenversicherungsträger eine dauerhafte volle Erwerbsminderung festgestellt wurde oder Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Die Grundsicherung umfasst:
- den gültigen Sozialhilferegelsatz, die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind
- Mehrbedarfe bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G und bei Krankheit, wenn ein ernährungsbedingter Mehrbedarf entsteht, z.B. bei Zöliakie oder Mukoviszidose und bei dezentraler Warmwassererzeugung
- einmalige Bedarfe in Sondersituationen (z.B. Erstausstattung einer Wohnung), Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Hinweis: Grundsicherung können Sie auch bei stationärer Unterbringung, beispielsweise in einer Pflegeeinrichtung, erhalten.
Um Ihren Anspruch auf Grundsicherung prüfen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Antrag
- DSGVO-Infoblatt
- Anlage UH
- Merkblatt
- Liste der erforderlichen Nachweise
Dokumente/ Antrag:
Achtung! Jetzt neu für Sie: Anträge können auch Online über Service BW gestellt und auch online eingereicht werden! Den Online-Antrag über Service BW finden Sie hier:
Oder zum Download als PDF (bitte ausgefüllt mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen). Bitte reichen Sie keine Originale ein. Alle Originale werden digitalisiert und anschließend vernichtet. Diese können daher nicht zurückgeschickt werden:
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII (PDF, 71 kB)
DSGVO Infoblatt (PDF, 91 kB)
Anlage Unterhalt Grundsicherung (PDF, 79 kB)
Merkblatt: Wichtige Informationen zur Sozialhilfe nach dem SGB XII (PDF, 123 kB)
Liste der erforderlichen Nachweise Grundsicherung (PDF, 108 kB)
Bitte reichen Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen bei der Abteilung Soziale Hilfen postalisch ein.
Bei Bedarf stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartnerinnen telefonisch zur Verfügung. Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per Mail an uns richten. Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit der zuständigen Kollegin:
Ansprechpartner Grundsicherung und HLU November 2024 (PDF, 196 kB)