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Hilfe zum Lebensunterhalt

Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln - insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen - bestreiten können, haben möglicherweise einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII).

Diese Leistung kann beispielsweise in Frage kommen 

  • wenn Sie nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers aus gesundheitlichen Gründen zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sind
  • oder wenn Sie eine vorgezogene Altersrente erhalten

Anträge können auch Online über Service BW gestellt und auch online eingereicht werden! Den Online-Antrag über Service BW finden Sie hier:

Weitere Informationen - Service-BW - Hilfe zum Lebensunterhalt

Welcher Ansprechpartner für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der Übersicht. Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin:

Grundsicherung Ansprechpartner 10_2025 (PDF, 80 kB)


Antragsunterlagen: Bitte reichen Sie keine Originale ein. Alle Originale werden digitalisiert und anschließend vernichtet. Diese können daher nicht zurückgeschickt werden.

Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII

Merkblatt: Wichtige Informationen zur Sozialhilfe nach dem SGB XII

DSGVO Infoblatt (PDF, 91 kB)

Kontakt

Manuela Knörle
Soziale Hilfen
Teamleiterin
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 267
Fax: 07051 795 267
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