Hilfe zum Lebensunterhalt
Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln - insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen - bestreiten können, haben möglicherweise einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII).
Diese Leistung kann beispielsweise in Frage kommen
- wenn Sie nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers aus gesundheitlichen Gründen zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sind
- oder wenn Sie eine vorgezogene Altersrente erhalten.
Link: Weitere Informationen - Service-BW
Welcher Ansprechpartner für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der Übersicht. Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin:
Ansprechpartner Grundsicherung und HLU November 2024 (PDF, 196 kB)
Antragsunterlagen: Bitte reichen Sie keine Originale ein. Alle Originale werden digitalisiert und anschließend vernichtet. Diese können daher nicht zurückgeschickt werden.
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII
Merkblatt: Wichtige Informationen zur Sozialhilfe nach dem SGB XII
DSGVO Infoblatt (PDF, 91 kB)