Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungspaket fördert und unterstützt bedürftige Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Nachfolgende Leistungen sind möglich:
- Eintägige und mehrtägige Schulausflüge für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder in Kindertagesstätten.
- Persönlicher Schulbedarf wie Schulhefte oder Stifte.
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Lernförderung, wenn die zuständige Lehrkraft bestätigt, dass nur mit Nachhilfeunterricht die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele erreicht werden können.
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Gemeinschaftliches Mittagessen in Kindertagesstätten, Schulen und Horten, wenn ein gemeinsames Mittagessen angeboten wird.
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Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten wie zum Beispiel Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern wie Musik oder vergleichbare Aktivitäten der kulturellen Bildung sowie die Teilnahme an Freizeiten. Allerdings kann hierfür nur ein Betrag in Höhe von maximal 15 Euro pro Monat und Kind bezahlt werden.
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Schülerbeförderung: Kostenübernahme für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule unter Berücksichtigung der vorrangigen Leistungen und Befreiungsregelungen.
Die Leistungen erhalten alle Kinder und Jugendlichen, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II und SGB XII beziehen. Zudem erhalten auch Eltern von Kindern und Jugendlichen, die Wohngeld oder einen Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz beziehen, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Zuständig für die Antragstellung und die Gewährung der Bildungs- und Teilhabeleistungen:
nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) ist
das Jobcenter Landkreis Calw, Bahnhofstraße 37, 72202 Nagold, Tel.: 07452/91900, Mail: Jobcenter-Landkreis-Calw.Leistung@jobcenter-ge.de
nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), Kinderzuschlag oder Wohngeld
das Landratsamt Calw, Abteilung Soziale Hilfen, Vogteistraße 42 - 46, 75365 Calw
Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per E-Mail an uns richten. Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin:
Ihr Nachname beginnt mit A - B: Frau Paciarella, Tel. 07051 160-917;
E-Mail: Claudia.Paciarella@Kreis-Calw.de
Ihr Nachname beginnt mit C - J und N - Z: Frau Walter: Tel. 07051 160-427;
E-Mail: Gabriele.Walter@Kreis-Calw.de
Ihr Nachname beginnt mit K - M: Frau Heyn: Tel. 07051 160-209;
E-Mail: Christine.Heyn@Kreis-Calw.de
Antragsunterlagen - Bitte reichen Sie keine Originale ein. Alle Originale werden digitalisiert und anschließend vernichtet. Diese können daher nicht zurückgeschickt werden:
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe 01.07.2025 (PDF, 138 kB)
BuT Info aktuell (PDF, 93 kB)
