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Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungspaket fördert und unterstützt bedürftige Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.

folgende Leistungen sind möglich:

  • Eintägige und mehrtägige Schulausflüge für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder in Kindertagesstätten.

  • Persönlicher Schulbedarf wie Schulhefte oder Stifte in Höhe von 174 Euro. Dieser Betrag wird in zwei Raten in Höhe von 116 Euro zum 01. August und 58 Euro zum 01. Februar direkt an die Eltern ausbezahlt. 

  • Lernförderung, wenn die zuständige Lehrkraft bestätigt, dass nur mit Nachhilfeunterricht die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele erreicht werden können.

  • Gemeinschaftliches Mittagessen in Kindertagesstätten, Schulen und Horten, wenn ein gemeinsames Mittagessen angeboten wird.

  • Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten wie zum Beispiel Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern wie Musik oder vergleichbare Aktivitäten der kulturellen Bildung sowie die Teilnahme an Freizeiten. Allerdings kann hierfür nur ein Betrag in Höhe von maximal 15 Euro pro Monat und Kind bezahlt werden.

  • Schülerbeförderung: Kostenübernahme für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule unter Berücksichtigung der vorrangigen Leistungen und Befreiungsregelungen.

 Die Leistungen erhalten alle Kinder und Jugendlichen, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II und SGB XII beziehen. Zudem erhalten auch Eltern von Kindern und Jugendlichen, die Wohngeld oder einen Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz beziehen, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.


Zuständig für die Antragstellung und die Gewährung der Bildungs- und Teilhabeleistungen:

nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) ist

das Jobcenter Landkreis Calw, Bahnhofstraße 37, 72202 Nagold, Tel.: 07452/91900, Mail: Jobcenter-Landkreis-Calw.Leistung@jobcenter-ge.de

nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), Kinderzuschlag oder Wohngeld
das Landratsamt Calw, Abteilung Soziale Hilfen, Vogteistraße 42 - 46, 75365 Calw

Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per Mail an uns richten.

Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Welcher Ansprechpartner für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der Übersicht. Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin:

Frau Gabriele Walter: Tel. 07051 160-427; E-Mail: Gabriele.Walter@Kreis-Calw.de 

Bei Bedarf stehen wir Ihnen zu folgenden Zeiten telefonisch zur Verfügung:

Montag:           9 bis 12 Uhr
Mittwoch:        9 bis 12 Uhr
Donnerstag:  14 bis 17 Uhr

Antragsunterlagen - Bitte reichen Sie keine Originale ein. Wir stellen auf die elektronische Akte um. Alle Originale werden digitalisiert und anschließend vernichtet. Diese können daher nicht zurückgeschickt werden:

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe 13.02.2024 (PDF, 139 kB)


BuT Bildungspaket Info aktuell (PDF, 86 kB)

 

Kontakt

Manuela Knörle
Soziale Hilfen
Teamleiterin
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 267
Fax: 07051 795 267
E-Mail oder Kontaktformular