Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Die Hilfe richtet sich an Menschen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, welche nicht aus eigener Kraft bewältigt werden können.
Die Hilfe richtet sich an Menschen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, welche nicht aus eigener Kraft bewältigt werden können.
Besondere Lebensverhältnisse sind beispielsweise:
- fehlende oder nicht ausreichende Wohnung,
- gewaltgeprägte Lebensumstände oder
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (z.B. Haft).
Zusätzlich müssen soziale Schwierigkeiten vorliegen (z.B. Straffälligkeit, Suchtproblematik, psychische Beeinträchtigung).
Ziele:
Die Hilfen können sowohl in einer stationären Einrichtung, als auch ambulant im eigenen Wohnraum erbracht werden. Die individuellen Hilfeziele werden durch den Leistungserbringer und/oder in gemeinsamen Hilfeplangesprächen mit Mitarbeitern der Sozialen Hilfen ermittelt und festgelegt.
Verfahrensablauf:
Die Antragstellung erfolgt durch die Leistungserbringer. Bitte reichen Sie keine Originale ein. Alle Originale werden digitalisiert und anschließend vernichtet. Diese können daher nicht zurückgeschickt werden.
Welcher Ansprechpartner für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der Übersicht. Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin:
Ihr Nachname beginnt mit A - H: Ina Schäfer, Tel. 07051 160-448; E-Mail: Ina.Schaefer@Kreis-Calw.de
Ihr Nachname beginnt mit I - Q: Kathrin Delcourt, Tel. 07051 160-145; E-Mail: Kathrin.Delcourt@Kreis-Calw.de
Ihr Nachname beginnt mit R - Z: Ulrike Soulier, Tel. 07051 160-204; E-Mail: Ulrike.Soulier@Kreis-Calw.de