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Landratsamt Haus C Welle

Straßenverkehr - Güterkraftverkehr und verkehrsrechtliche Anordnungen

Der Bereich Straßenverkehr ist für Verkehrsreglungen innerhalb des Landkreises, mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Calw und Nagold zuständig. Neben temporären Verkehrsanordnungen bei Bauarbeiten, dauerhaften Anordnungen von Verkehrsschildern, regelmäßig stattfindenden Verkehrsschauen und Unfallkommissionen, Genehmigungen von Großraum- und Schwertransporten, genehmigt das Landratsamt Calw auch Veranstaltungen auf Straßen und trägt damit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei.


Um ein geordnetes Miteinander aller Straßennutzer zu erreichen, ordnet die Straßenverkehrsbehörde Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an.


Das Landratsamt Calw ist zuständig für alle Städte und Gemeinden im Landkreis, mit Ausnahme der Städte Calw u. Nagold (einschl. Ebhausen, Haiterbach, Hochdorf, Rohrdorf) sowie den Gemeindestraßen in Bad Herrenalb u. Bad Wildbad.

 

Ferner erteilen wir Erlaubnisse und Ausnahmen von den Vorschriften der StVO - insbesondere sind dies:

  • Großraum- u. Schwertransporte "VEMAGS“
  • Verkehrsrechtliche Anordnungen an Unternehmen für Arbeiten im Straßenbau
  • Erlaubnisse für Veranstaltungen auf Straßen
  • Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
  • Fahrwegbestimmungen für Gefahrguttransporte

 

Der Gewerbliche Güterkraftverkehr ist nach dem Güterkraftverkehrsgesetz erlaubnispflichtig, wenn Fahrzeuge über 3,5 t zGG eingesetzt werden. Wir sind für den gesamten Landkreis Calw zuständige Erlaubnisbehörde.


Kontakt

Christa Schmid
Straßenbau und -verkehr
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 353
Fax: 07051 795 353
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