Finanzen und Grundstücksangelegenheiten
Straßenhaushalt
Die Schwerpunkte der Tätigkeit sind:
- Haushaltsangelegenheiten und betriebswirtschaftliche Fragenstellungen sowie das Kassen- und Rechnungswesen im Straßenbereich (Planung, Bewirtschaftung und Abrechnung des Teilhaushalts 5 Straßenbau)
- Der Landkreis gewährt Zuschüsse zum Bau von Geh- und Radwegen außerhalb der Ortsdurchfahten im Zuge von Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen auf Basis des Beschlusses des Verwaltungs- und Wirtschaftsausschusses (VWA v. 06.05.2013) und erhält Zuweisungen für den Straßen- und Radwegebau nach dem Landesgemeinddeverkehsfinanzierungsgesetz (LGVFG).
Grunderwerb Straßen
Zum Grunderwerb der Straßen gehören:
- Die Widmung, ist eine Allgemeinverfügung durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer "öffentlichen Straße" erhalten. Die Widmung wird von der zuständigen Straßenbehörde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße für jedermann gestattet und die Straße in einer Straßengruppe eingestuft. In der Widmung kann auch geregelt werden, dass Verkehrsflächen nur eingeschränkt öffentlich genutz werden (Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
- Die Auf- und Abstufung, ist eine Umwidmung (Änderungswidmung). Diese liegt vor, wenn der Status oder Zweck einer öffentlichen Sache durch einen Hoheitsakt geändert wird. Beispiel: Eine Kreisstraße wird zur Landesstraße aufgestuft oder eine allgemeine Verkehrsstraße wird zur Fußgängerzone umgestuft.
- Die Durchführung des Grunderwerbs für Kreisstraßenbaumaßnahmen und die Erledigung von anderen Grundstücksangelegenheiten im Straßenbereich, wie z.B. Aufarbeitung von Fortführungsnachweisen, Erklärung von Auflassungen, Freigabeverfahren und Verpachtungen.