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Landratsamt Haus C Welle

Amtliche Bekanntmachungen vergebener Aufträge im Hochbau

Gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A hat der Auftraggeber über jeden vergebenen Bauauftrag auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen zu informieren, sofern der Auftragswert von Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb einen Wert von 25.000 Euro und bei Freihändiger Vergabe einen Wert von 15.000 Euro übersteigt. Die Informationspflicht besteht über sechs Monate.

Diese Informationspflicht besteht auch bei der Vergabe von Leistungen nach § 19 Abs. 2 VOL/A. Hierbei hat der Auftraggeber nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro für die Dauer von drei
Monaten über jeden vergebenen Auftrag zu informieren. Alle genannten Beträge verstehen sich ohne Umsatzsteuer.

Aktuelle Bekanntmachungen: