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Landratsamt Haus C Welle

Berufsverkehr

Der Berufsverkehr als Sonderform des Linienverkehrs ist in § 43 Ziffer 1 PBefG definiert als "regelmäßige Beförderung von Berufstätigen zwischen Wohnung und Arbeitsstelle unter Ausschluss anderer Fahrgäste".

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterscheidet zwischen:

  • Linienverkehr
  • Sonderformen des Linienverkehrs (Berufsverkehr, Schülerfahrten, Marktfahrten, Theaterfahrten)
  • Gelegenheitsverkehr

Die Linienverkehre, die Sonderformen des Linienverkehrs (Berufsverkehr, Schülerfahrten, Markt- und Theaterfahrten) sowie die Gelegenheitsverkehre sind bei der Abteilung Projekt S-Bahn und ÖPNV angesiedelt.

Hier können Sie Antragsformulare für die verschiedenen Linienverkehre herunterladen:

Antragsformular § 42 PBefG (Linienverkehr)

Antragsformular §43 PBeG Sonderformen des Linienverkehrs (Berufsverkehr, Schülerfahrten, Markt- und Theaterfahrten) 

08.01.2015