Berufsverkehr
Der Berufsverkehr als Sonderform des Linienverkehrs ist in § 43 Ziffer 1 PBefG definiert als "regelmäßige Beförderung von Berufstätigen zwischen Wohnung und Arbeitsstelle unter Ausschluss anderer Fahrgäste".
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterscheidet zwischen:
- Linienverkehr
- Sonderformen des Linienverkehrs (Berufsverkehr, Schülerfahrten, Marktfahrten, Theaterfahrten)
- Gelegenheitsverkehr
Die Linienverkehre, die Sonderformen des Linienverkehrs (Berufsverkehr, Schülerfahrten, Markt- und Theaterfahrten) sowie die Gelegenheitsverkehre sind bei der Abteilung Projekt S-Bahn und ÖPNV angesiedelt.
Hier können Sie Antragsformulare für die verschiedenen Linienverkehre herunterladen: