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FAQs - Fragen und Antworten zum großflächigen Abkochgebot

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten zu dem am 7. November 2019 angeordneten großflächigen Abkochgebot für mehrere Stadt- / Ortsteile im Landkreis Calw sowie für Engelsbrand mit Grunbach und Salmbach im Enzkreis

Welche Stadt- und Ortsteile sind von der Verunreinigung des Trinkwassers betroffen?

Landkreis Calw:

  • Betroffene Bereiche der Gemeinde Althengstett: Neuhengstett und Ottenbronn
  • Betroffene Bereiche der Stadt Bad Liebenzell: Beinberg, Maisenbach-Zainen, Monakam, Unterhaugstett und Unterlengenhardt
  • Betroffene Bereiche der Stadt Bad Teinach-Zavelstein: Emberg, Kentheim, Lützenhardt, Rötenbach, Schmieh, Sommenhardt und Zavelstein
  • Betroffene Bereiche der Stadt Calw: Altburg, Alzenberg, Bleiche, Oberriedt, Speßhardt, Spindlershof, Weltenschwann, Wimberg
  • Gewerbegebiet Würzbacher Kreuz
  • Betroffene Bereiche der Gemeinde Neuweiler: Agenbach, Breitenberg und Oberkollwangen
  • Betroffene Bereiche der Gemeinde Oberreichenbach: Igelsloch, Oberkollbach, Oberreichenbach, Siehdichfür und Würzbach
  • Betroffene Bereiche der Gemeinde Schömberg: Bieselsberg, Oberlengenhardt und Schwarzenberg
  • Betroffene Bereiche der Gemeinde Unterreichenbach: Kapfenhardt

Enzkreis:

  • Betroffene Bereiche der Gemeinde Engelsbrand: Engelsbrand, Grunbach und Salmbach

Was sollten die Bürgerinnen und Bürger beachten?

Für die Bevölkerung in den genannten Bereichen gelten folgende Anweisungen:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.

  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.

  • Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.

Dem Wasser wird eine erhöhte Menge Chlor hinzugefügt, maximal 0,6 mg/l.

Die Informationen sollten auch an Mitbewohner und Nachbarn weitergegeben werden.

Welche Keime wurden festgestellt und wie wurden sie festgestellt?

Bei einer Routineüberprüfung des Trinkwassers wurde an einem Standort eine Grenzwertüberschreitung im Bereich der coliformen Bakterien festgestellt. Coliforme Bakterien können in menschlichen, wie in warm-und kaltblütigen tierischen Ausscheidungen vorkommen. Sie können jedoch auch außerhalb des Darms im Boden und an Pflanzen durch Fäulnisprozesse entstehen und sich auch außerhalb des Darms vermehren und längere Zeit überleben. Coliforme Bakterien sind keine Krankheitserreger, sondern nur Indikatorkeime, die anzeigen, dass das Schutzschild des Wassers eine Lücke hat.

An einem zweiten Standort wurde eine Grenzwertüberschreitung im Bereich der Enterokokken ermittelt. Enterokokken gehören zur Gruppe der Milchsäurebakterien, die als Mikroorganismus im menschlichen Körper auftreten. Diese Bakterienart kann auch außerhalb des Körpers überleben und sich in der Umwelt unter unterschiedlichsten Bedingungen vermehren. Bestimmte Enterokokken-Stämme gelten als Indikator für fäkal verunreinigtes Trinkwasser. Bei Routineproben werden nicht alle möglichen Keime analysiert. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass noch andere Durchfallerreger im Trinkwasser enthalten sind.

Da diese beiden Standorte vom selben Hochbehälter versorgt werden, lag der Verdacht nahe, dass auch andere von diesem Hochbehälter Wasser beziehenden Stadt- / Ortsteile von einer Verunreinigung betroffen sein könnten. Deshalb wurde vorsorglich für alle Stadt- / Ortsteile, die mit Wasser aus diesem Hochbehälter versorgt werden, ein Abkochgebot angeordnet.

Wie hoch ist der Grenzwert für die im Trinkwasser nachgewiesenen Keime?

Gemäß den Anforderungen der Trinkwasserverordnung dürfen in 100 ml Trinkwasser keine coliforme Keime nachgewiesen werden. Der Grenzwert liegt also bei null. Auch der Grenzwert für Enterokokken liegt bei 0 pro 100 ml Wasser. Bei der Beprobung gibt es demnach nur die Feststellung, ob der Grenzwert überschritten wurde oder keine Verunreinigung vorliegt.

Was ist die Ursache für die Verunreinigung des Trinkwassers?

Die Ursache ist momentan noch unbekannt, sie wird derzeit untersucht.

Welche Maßnahmen wurden bisher zur Eingrenzung der Quelle der Verunreinigung bzw. zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität eingeleitet?

Nach dem Bekanntwerden der Verunreinigung des Trinkwassers wurden noch in der Nacht zum 8. November 2019 in Abstimmung zwischen der Abteilung Gesundheit und Versorgung und dem Zweckverband Schwarzwaldwasserversorgung Proben an sechs Knotenpunkten des Wassernetzes genommen. 

Was sind die nächsten Schritte?

Ab dem Morgen des 8. November 2019 wurden in Abstimmung zwischen der Abteilung Gesundheit und Versorgung und dem Zweckverband Schwarzwaldwasserversorgung weitere 15 Proben in den Ortsnetzen genommen. In weiterer Folge wird das Netz gechlort (maximal 0,6 mg/l) und gespült und die Wirksamkeit der Maßnahme durch Untersuchungen mit Wasserprobenentnahmen überprüft.

Warum sind manche Stadt-/Ortsteile betroffen und andere nicht?

Die betroffenen Bereiche werden über denselben Hochbehälter versorgt. Die nicht betroffenen Stadt-/ Ortsteile werden von eigenständigen, abgegrenzten Netzgebieten versorgt.

Ist davon auszugehen, dass weitere Stadt- und Ortsteile betroffen sein könnten?

Nein.

Welche Auswirkung hat die Chlorierung?

Ein leichter Chlorgeruch ist gerade in den ersten Tagen nicht auszuschließen. Die Abteilung Gesundheit und Versorgung des Landratsamts Calw weist darauf hin, dass die eingesetzte Chlorkonzentration zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung führen kann.

Werden durch das Chlor Geräte oder Anlagen beeinträchtigt?

Sollten Sie eine technische Anlage mit Trinkwasser betreiben, bittet die Verwaltung mit dem Hersteller zu klären, ob Chlor in dieser Anlage verwendet werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Chlor desinfiziertes Wasser für Aquarien ungeeignet ist.

Wann ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen?

Mit ersten Ergebnissen der Proben aus der Nacht vom 7. auf den 8. November 2019 ist in den nächsten Tagen zu rechnen.

Welche gesundheitlichen Folgen kann  das Trinken / der Kontakt mit verunreinigtem Trinkwasser haben?

Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass zum Beispiel Durchfallerreger im Trinkwasser enthalten sind.

Was muss ich tun, wenn ich bereits Wasser getrunken habe?

Menschen mit intaktem Immunsystem haben voraussichtlich nichts zu befürchten. Erst wenn eine sehr hohe Anzahl von Keimen aufgenommen worden ist, kann es zu beispielsweise zu Durchfällen kommen.

Ich habe Durchfall, was muss ich tun?

Klären Sie Ihr weiteres Verhalten mit einem Arzt ab. Nicht hinter jedem Durchfall ist gleichzeitig eine hohe Keimbelastung durch verunreinigtes Trinkwasser zu vermuten.

Sind schon Fälle entsprechender Erkrankungen bekannt geworden?

Für eine Häufung von Durchfallerkrankungen oder bei Nachweis entsprechender Erreger besteht eine Meldepflicht. Der Abteilung Gesundheit und Versorgung des Landratsamts Calw ist bisher keine Erkrankung bekannt geworden, die im Zusammenhang mit der Keimbelastung des Trinkwassers steht.

Mein Baby hat eine größere Menge Wasser getrunken, muss ich etwas Besonderes beachten?

Solange Ihr Kind keine Durchfallsymptome hat, besteht kein Grund zur Beunruhigung. Sollten Krankheitssymptome auftreten wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.

Kann man sich mit dem Wasser noch waschen?

Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein.

Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Kann man das Wasser für Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen verwenden?

Bei einem Waschgang unter 90 Grad Celsius sollte zusätzlich antibakterielles Waschmittel verwendet werden.

Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern der Spülgang mit der höchsten Temperatur eingestellt wird, mindestens aber 60 Grad Celsius.

Kann man das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung, Waschen von Obst und Gemüse benutzen?

Nein. Hierzu bitte nur abgekochtes Wasser verwenden.

Kann man das Wasser auch schon am Vortag abkochen, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist?

Ja. Das Wasser sollte nach dem langsamen Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.

Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?

Während der Dauer des Abkochgebots sollte für die Zubereitung von Speisen (z.B. Waschen von Salat, Obst oder Gemüse) nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Nahrungsmittel nachfolgend nicht gekocht, gegart oder gedünstet – also ausreichend erhitzt – werden.

Kann die Kaffeemaschine verwendet werden?

Kaffeemaschinen sollten nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden. Alternativ muss der Einbau eines Bakterienfilters vor Eingang des Wassers in die Maschine erfolgen.

Was ist bei der Herstellung von Eiswürfeln zu beachten?

Während der Dauer des Abkochgebots sollten Eiswürfel nur aus abgekochtem oder abgepacktem Wasser hergestellt werden. Während der Dauer des Abkochgebots können Crush- und Würfeleismaschinen nicht verwendet werden. Zur „traditionellen“ Würfeleisherstellung ist abgekochtes Wasser zu verwenden.

Kann das Wasser zur Reinigung von Betriebsräumen, Arbeitsgeräten/Maschinen benutzt werden?

Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser zur Reinigung von Betriebsräumen, Ar-beitsgeräten/Maschinen unter der Voraussetzung benutzt werden, dass im Anschluss eine hinrei-chende Desinfektion gewährleistet ist. Das heißt in diesem Fall nur dort, wo Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis verwendet werden können und daher kein Nachspülen mit Wasser erforderlich ist.

Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen benutzt werden?

Während der Dauer des Abkochgebots ist das Wasser nicht zum Reinigen von Schankanlagen ge-eignet.

Können Getränke-, Kaffeeautomaten oder Trinkwasser-Sprudler mit diesem Wasser betrieben werden?

Während der Dauer des Abkochgebots ist für die Herstellung von Getränken eine Verwendung von abgekochtem oder abgepacktem Wasser oder alternativ der Einbau eines Bakterienfilters vor Eingang des Wassers in die Maschine / den Automaten zu berücksichtigen.

Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?

Nein, Kinder können abgekochtes bzw. gechlortes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen. Auch die Zubereitung von Säuglingsnahrung kann mit abgekochtem bzw. gechlortem Wasser erfol-gen.

Was müssen Schwangere beachten?

Für Schwangere gelten keine besonderen Empfehlungen. Schwangere können abgekochtes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen.

Sind Tiere und Haustiere betroffen?

Tiere verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem – auch in freier Natur trinken Tiere Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat (z.B. aus Pfützen, Seen oder Flüssen). Die Verunreinigung macht den Tieren im Regelfall also nichts aus.

Muss meine Hausinstallation gereinigt bzw. desinfiziert werden?

Grundsätzlich muss die Hausinstallation nicht desinfiziert werden. Mit dem regelmäßigen Austausch des Trinkwassers werden gegebenenfalls auch Keime ausgetragen.

Wie lange gilt das großflächige Abkochgebot und wie wird die Öffentlichkeit über die Aufhebung informiert?

Das Abkochgebot für die betroffenen Bereiche gilt bis auf Widerruf durch die Abteilung Gesundheit und Versorgung. Wie lange dies dauern wird, ist noch nicht absehbar. Zunächst muss die Quelle der Verunreinigung festgestellt und beseitigt werden. In weiterer Folge müssen mehrere Proben hintereinander unbedenklich sein. Die Auswertung einer einzelnen Probe dauert in der Regel drei Tage. Speziell geschultes Personal des Zweckverbands Schwarzwaldwasserversorgung ist befähigt, die Proben entnehmen zu dürfen. Die Auswertung übernimmt ein externes Labor.

Die Pressestelle des Landratsamts Calw wird via Pressemitteilung an die Redaktionen der relevanten Medien, via Platzierung einer entsprechenden Meldung auf der Landkreiswebsite unter www.kreis-calw.de sowie in der Bürger Informations- und Warn App (BIWAPP) über die Aufhebung des Abkochgebots informieren. 

An wen kann man sich bei Fragen wenden?

Bei Fragen gibt der Zweckverband Schwarzwaldwasserversorgung unter der Telefonnummer 07081 939611 Auskunft.